Pressemitteilung | Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V (BDZV)

Zeitungsverleger begrüßen Klage der Bundesregierung gegen Tabakwerbeverbot

(Bonn) - Die deutschen Zeitungsverleger begrüßen nachdrücklich die Entscheidung der Bundesregierung, gegen das von der Europäischen Kommission erlassene Tabakwerbeverbot vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu klagen. Im Vorfeld der mündlichen Verhandlung in Luxemburg (12. April 2000) machte der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) deutlich, dass es auch in Zukunft möglich sein müsse, für legal hergestellte und vertriebene Produkte wie Tabakwaren legal zu werben.

Der BDZV weist darauf hin, dass das Tabakwerbeverbot - unter dem Mantel des Gesundheitsschutzes - nur das Einfallstor biete. Weitere Regelungen zur Beschränkung oder zum Verbot von Werbung für alkoholische Getränke, Süßwaren, Medikamente, Autos oder sogar Kinderspielzeug drohten zu folgen. Sinkende Werbeeinnahmen würden jedoch die ökonomische Kraft der Presse bedrohen und womöglich zu einem Verlust an Pressevielfalt führen. Es sei überhaupt nicht einzusehen, kritisierten die Verleger, dass die Europäische Union durch derartige Regelungen in so zerstörerischer Weise gewachsene nationale Pressemärkte beeinflussen dürfe.

Im Mittelpunkt der Verhandlung in Luxemburg steht die Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten. Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass die EU keine Kompetenz zum Erlass der EU-Tabakwerberichtline besitzt. Der EU-Vertrag schließe eine Harmonisierung unter Gesundheitsaspekten, die den Schwerpunkt der Richtlinie bilden, ausdrücklich aus.

Quelle und Kontaktadresse:
Pressekontakt: BDZV, Bereich Kommunikation und Multimedia, Hans-Joachim Fuhrmann, Tel. 0228 / 81004 –32, Fax 0228 / 81004 – 34, Anja Pasquay, Tel. 0228 / 81004 – 23, Fax 0228 / 81004 - 34; Quelle: BDZV

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