Zentrale Anforderungen der EU-Kommission bislang nicht erfüllt Einigung der ARD zum Drei-Stufen-Test ist zu kurz gesprungen
(Berlin) - Zur heutigen (28. November 2007) Einigung der ARD-Hauptversammlung auf einen so genannten Drei-Stufen-Test durch Intendanten und Gremienvorsitzende äußerte sich der Präsident des Verbandes Privater Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT), Jürgen Doetz, kritisch: "Die formale Verständigung auf den Ablauf des Drei-Stufen-Tests, der ohnehin durch die Ergebnisse des Beihilfeverfahrens vorgegeben ist, erfüllt noch lange nicht die zentralen Anforderungen der EU-Kommission." Der Aufnahme neuer oder wesentlich veränderter Angebote müsse eine förmliche Beauftragung vorangehen. "Wenn sich die ARD heute für die Verabschiedung des Drei-Stufen-Test-Verfahrens feiert, übersieht sie geflissentlich, dass zwei zentrale Voraussetzungen noch fehlen: Zum einen ist Grundlage jedweder Prüfung des Drei-Stufen-Tests die gesetzliche Auftragsdefinition. Zweitens obliegt der Abschluss des Verfahrens der Rechtsaufsicht der Länder. Mit einer internen Verständigung der Gremien sind wir also noch nicht am Ende!", so Doetz.
Zudem bemängelt der VPRT die bislang noch nicht näher konkretisierte Einbeziehung Dritter und deren Stellungnahmen ausschließlich durch die Anstaltsgremien: "Ein solches Verfahren ohne externe Kompetenz und Kontrolle ist weder transparent noch zukunftsweisend. Um wirklich bewerten zu können, was neue oder veränderte Angebote für den Markt bedeuten, müsste ein unabhängiges Gremium - wie z. B. die Monopolkommission - zur Gesamtmarktanalyse eingesetzt werden", erklärte Doetz.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT)
Hartmut Schultz, Pressesprecher
Stromstr. 1, 10555 Berlin
Telefon: (030) 39880-0, Telefax: (030) 39880-148
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