Pressemitteilung | Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. (ZZF)

Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe (ZZF) streitet für standardisierte Sachkundeprüfung für angehende Zoofachhändler / Hessen - Modell ist Vorbild / ZZF-Betriebe setzen sich für Tierschutz im Zoofachhandel ein

(Langen) - Am 4. Oktober ist Welttierschutztag: Weltweit erinnern Tierfreunde sich an den Gründer des Franziskaner-Ordens Franz von Assisi, der bereits im 13. Jahrhundert das Tier als Mitgeschöpf ansah und am 4. Oktober 1228 heilig gesprochen wurde. Der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe e.V. (ZZF) appelliert anlässlich des Gedenktages an die nach Landesrecht zuständigen Behörden, sich auf einheitliche, am Tierschutz orientierte Zulassungskriterien für angehende Zoofachhändler zu einigen.

„Die artgerechte Haltung von Heimtieren beginnt im Zoofachhandel. Hier entstehen Mensch-Tier-Beziehungen, hier erhalten Tierfreunde das richtige Futter und Zubehör. Für eine artgemäße Versorgung der Tiere im Geschäft und eine gute Beratung von Heimtierhaltern ist die Fachkompetenz des verantwortlichen Händlers entscheidend. Der ZZF fordert deshalb seit Jahren eine praxisorientierte und anspruchsvolle Zulassungsprüfung für Tierverantwortliche im Zoofachhandel“, erklärt ZZF-Präsident Klaus Öchsner.

Derzeit seien die Hürden für die Zulassung zum Handel mit Heimtieren in allen Bundesländern unterschiedlich hoch: Nach §11 Tierschutzgesetz muss jeder, der mit Heimtieren handeln möchte, bei seinem örtlichen Veterinäramt einen Antrag stellen. Diesem hat er Belege über seine langjährige praktische Erfahrung im Umgang mit den handelsrelevanten Tierarten als Sachkundenachweis beizulegen. Die Nachweise werden anerkannt oder – das liegt im Ermessen der Behörde – der Antragsteller wird zu einer zusätzlichen mündlichen Prüfung geladen.

„Leider werden in den Bundesländern als Nachweis der Sachkompetenz und Erfahrung sehr unterschiedliche Beweismittel akzeptiert: Sie reichen von einer früheren Mitarbeit im elterlichen Zoofachgeschäft über Crashkurse bis zu mehrjährigen Ausbildungen im Zoofachhandel“, kritisiert Klaus Öchsner. Das Ziel sollte dagegen sein, dass Tierfreunde überall gleichermaßen kompetente Zoofachhändler aufsuchen können.

Hessen-Modell ist Vorbild

1998 hatte der ZZF deshalb in Zusammenarbeit mit weiteren Verbänden und dem Hessischen Landwirtschaftsministerium ein Modell erarbeitet, das eine praxisorientierte Sachkundeprüfung auf gleichbleibend hohem Niveau und damit die Einhaltung tierschutzrechtlicher und –ethischer Grundsätze gewährleistet.

Nach Prüfung der vorgelegten Ausbildungszeugnisse und Nachweise über die langjährige Erfahrung im Umgang mit handelsrelevanten Heimtieren muss in Hessen jeder Antragsteller zusätzlich seine aktuellen theoretischen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten vor einer staatlich eingesetzten Prüfungskommission unter Beweis stellen. Die Regelung gilt in ähnlicher Weise auch in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Klaus Öchsner: „Das Hessen-Modell berücksichtigt die Prüfung von theoretischem Wissen und praktischen Erfahrungen unter Einbindung von Amtstierärzten und Sachverständigen und sollte daher als Vorbild für eine bundesweit einheitliche Zulassungsprüfung dienen.“

Der ZZF – für den Tierschutz im Zoofachhandel

Der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. (ZZF) repräsentiert eine Solidargemeinschaft von 765 Mitgliedsbetrieben aus dem Einzelhandel, dem Großhandel und der Industrie. Er betrachtet es als eine seiner Hauptaufgaben, den Tierschutz in der Heimtierbranche zu fördern. Die am grünen Logo erkennbaren Mitgliedsbetriebe haben sich über die gesetzlichen Vorschriften hinaus zahlreiche Selbstbeschränkungen im Handel mit Heimtieren auferlegt. Beispielsweise werben sie für Tiere nicht über den Preis und bieten keine Tierarten zum Verkauf an, die als Heimtier nicht geeignet sind.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. (ZZF) Rheinstr. 35, 63225 Langen Telefon: 06103/91070, Telefax: 06103/910733

NEWS TEILEN: