Zimmererhandwerk / Novellierung der Stufenausbildung erforderlich
(Berlin) - Die Verbesserung der Ausbildung und die Erhöhung der Ausbildungsbereitschaft der Betriebe sind die Ziele, die mit der Novellierung der Stufenausbildungsverordnung Bau erreicht werden sollen, so Karl Hoffmeister, Vorsitzender des Berufsbildungsausschusses des Bundes Deutscher Zimmermeister im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes.
Er erwarte, so Hoffmeister weiter, dass der Verordnungsgeber einer Novellierung auf der Grundlage des Antrages des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes zustimme. Letztendlich geht es um eine stärkere berufsbildbezogene Ausbildung in Verbindung mit einer Verlängerung der betrieblichen Ausbildungszeit. Damit erhalten die jungen Menschen von Beginn an eine praxisbezogenere Ausbildung in dem von ihnen gewählten Beruf und müssen z. B. als Zimmerer nicht erst mehrere Mauerwerke, Stuckprofile und Estrichmörtel herstellen oder Fliesen im Dickbettverfahren verlegen.
Viel wichtiger sind die Schnittstellen zu den anderen Gewerken, mit denen der Zimmerer auf der Baustelle konfrontiert wird, wie z. B. der Dachdeckung. Damit können auch die derzeit 32 37 Wochen überbetriebliche Ausbildung reduziert werden, wie z. B. bei den Dachdeckern, die in 3 Lehrjahren mit 16 Wochen auskommen oder die Maler mit 8 Wochen.
Ferner wird bei dem Novellierungsantrag auch die Anrechnung der Zwischenprüfung auf die Abschlussprüfung gefordert.
Karl Hoffmeister unterstreicht auch noch einmal die Forderung nach einer 3 ½-jährige Ausbildung zum Zimmerergesellen. Die Vielzahl neuer Bauprodukte im Holzbereich, die Zunahme der EDV-gesteuerten Anlagentechnik und erweiterte Tätigkeitsfelder, wie die Dachdeckung, erfordern eine 3 ½-jährige Ausbildung. Nur eine am Bedarf des Marktes orientierte Ausbildung gibt dem Lehrling eine gute Grundlage für die spätere Weiterqualifizierung und schafft damit Arbeitsplatzsicherheit.
Nachdrücklich fordert Hoffmeister noch einmal die Sozialpartner und den Verordnungsgeber auf, dem Novellierungsantrag des ZDB in vollem Umfang zuzustimmen.
Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB)
Kronenstr. 55-58, 10117 Berlin
Telefon: 030/203140, Telefax: 030/20314419