Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Zu geringe Breitbandgeschwindigkeit

So viel zahlten Verbraucher:innen bei langsamem Internet drauf

- Am 01.12.2021 tritt die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Kraft.
- Verbraucher:innen erhalten dann ein Minderungsrecht, wenn ihr Internet langsamer ist als vertraglich vereinbart.
- Der vzbv hat ausgerechnet, welche Beträge Verbraucher:innen im Zeitraum 2019/2020 zu viel bezahlten.

(Berlin) - Zum 01.12.2021 tritt die TKG-Novelle in Kraft. Mit diesem Gesetz erhalten Verbraucher:innen ein Minderungsrecht, wenn die Internetgeschwindigkeit langsamer ist als vertraglich vereinbart. Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat mit Daten der Bundesnetzagentur ausgerechnet, wie viel Verbraucher:innen im Zeitraum 2019/2020 in gängigen Breitband-Tarifen monatlich zu viel zahlten. Untersucht wurden die größten Breitband-Internetanbieter Telekom, Vodafone, Telefónica und 1&1.

Beschwerden über zu langsames Internet sind in den Verbraucherzentralen an der Tagesordnung. Mit einem Messtool der Bundesnetzagentur können Verbraucher:innen nachweisen, dass sie weniger als die vertraglich vorgesehene Download-Geschwindigkeit erhalten. Der vzbv hat die Messdaten der Bundesnetzagentur mit den Tarifen der Telekommunikationsanbieter abgeglichen und ausgerechnet, wie viel Verbraucher:innen in den einzelnen Tarifen der Telekommunikationsanbieter zu viel bezahlten. "Wir sind teilweise auf beachtenswerte Summen gekommen", fasst Dr. Kathrin Steinbach, Referentin im Team Marktbeobachtung Digitales des vzbv, die Untersuchung zusammen.

Quelle und Kontaktadresse:
(vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Pressestelle Rudi-Dutschke-Str. 17, 10969 Berlin Telefon: (030) 258000, Fax: (030) 25800218

(mn)

NEWS TEILEN: