Pressemitteilung | Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV) - Bundesgeschäftsstelle
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„Zu niedrige Erhöhung der Rundfunkgebühr ist Verfassungsbruch“

(Berlin) - Als viel zu niedrig für den Qualitätsjournalismus im öffentlich-rechtlichen Rundfunk kritisierte der DJV-Gesamtvorstand die Erhöhung der Rundfunkgebühren um nur 86 Cent ab April 2005. Außerdem wandte er sich gegen den von den Ministerpräsidenten beschlossenen Arbeitsplatzabbau bei ARD und ZDF. DJV-Vorsitzender Michael Konken: „Es ist für mich völlig unverständlich, dass die Journalisten bei Hörfunk und Fernsehen den faulen Kompromiss der Länderchefs ausbaden sollen.“ Die Kombination aus zu niedrigen Rundfunkgebühren und weniger Jobs führe zwangsläufig zu Qualitätseinbußen im Programm. „Die Ministerpräsidenten haben sich über das Votum der KEF hinweggesetzt. Das ist Verfassungsbruch“, sagte der DJV-Vorsitzende. Es sei zu hoffen, dass dieser Beschluss vor dem Bundesverfassungsgericht lande. Auf seiner heutigen Sitzung in Ludwigsburg empfahl der DJV-Gesamtvorstand den öffentlich-rechtlichen Sendern, gegen die Entscheidung der Länderchefs zu klagen. Die Karlsruher Richter hätten sich in der Vergangenheit immer wieder „im Zweifel für den Rundfunk“ entschieden, betonte Konken.

Der DJV hatte sich mehrfach für höhere Rundfunkgebühren im Rahmen der KEF-Empfehlung ausgesprochen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Journalisten-Verband e.V. (djv) Pressehaus 2107, Schiffbauerdamm 40, 10117 Berlin Telefon: 030/7262792-0, Telefax: 030/7262792-13

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