Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

Zugang zum Recht – im Sozialrecht keine Selbstverständlichkeit mehr

(Berlin) - Die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) warnt vor einer dramatischen Versorgungslücke im Sozialrecht: Immer weniger Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte können Mandate zu gesetzlichen Gebühren übernehmen. Die Folge: Wer sich keine Honorarvereinbarung leisten kann, findet häufig keine anwaltliche Vertretung. Es bleibt der Weg zu Sozialverbänden oder Gewerkschaften, die die Masse der Fälle aber nicht annähernd auffangen können. Die AG Sozialrecht im DAV fordert daher eine Anpassung der Betragsrahmengebühren.

„Das Versprechen des Rechtsstaats, den Zugang zum Recht auch für mittellose Rechtsuchende in existenzbedrohlichen Rechtsstreitigkeiten zu garantieren, hat bereits Schaden genommen. Das können wir uns nicht leisten; es muss jetzt gegengesteuert werden“, erklärt Rechtsanwalt Nikolaos Penteridis, Vorsitzender der AG Sozialrecht und DAV-Vorstandsmitglied.

Die Präsidentin des Bundessozialgerichts, Christine Fuchsloch, hat bereits öffentlich darauf hingewiesen, dass die Beiordnung von Anwältinnen und Anwälten immer schwieriger werde: Hauptgründe seien die hohe Komplexität sozialrechtlicher Verfahren bei gleichzeitig sehr geringen Verdienstmöglichkeiten. Die Einnahmen aus gesetzlichen Gebühren reichten oft nicht mehr aus, um kostendeckend zu arbeiten.

Die Zahl der Fachanwältinnen und -anwälte für Sozialrecht ist bereits deutlich zurückgegangen – seit 2020 um fast 12 Prozent.

Hinzu kommt eine restriktive Kostenpraxis mancher Gerichte, die den ohnehin engen Gebührenrahmen weiter nach unten drücken. Anwältinnen und -anwälten im Sozialrecht wird nicht selten erklärt, dass eine Vergütung im Bereich des Mindestlohns oder sogar darunter angemessen und ausreichend sei – wobei davon Büroinfrastruktur, Angestellte und sonstige Unternehmerkosten bestritten werden sollen.

„Gerade in den sensibelsten Bereichen des Sozialrechts, also Existenzsicherung, Gesundheit, Pflege, Behinderung etc., bleiben Rechtsuchende immer öfter ohne professionelle Vertretung, oder es wird frustriert gänzlich auf Rechtsschutz verzichtet. Das untergräbt das (ohnehin sinkende) Vertrauen in Rechts- und Sozialstaat, und das kann sich eine Gesellschaft auf Dauer nicht leisten“, mahnt Penteridis.

Die AG Sozialrecht im DAV fordert daher:

• die Anhebung der Betragsrahmengebühren im Sozialrecht, damit qualifizierte Vertretung wieder kostendeckend möglich ist, sowie
• gesetzlich klare Leitplanken gegen pauschale Absenkungen in der Rechtsanwendung durch die Gerichte.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV), Littenstr. 11, 10179 Berlin, Telefon: 030 7261520

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