Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)
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Zugang zum Recht schützen – nicht nur in erster Instanz

(Berlin) - Zugang zum Recht schützen – nicht nur in erster Instanz: Statement von Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof Dr. Thomas von Plehwe, Mitglied im Vorstand des Deutschen Anwaltvereins.

Im Rahmen des Gesetzentwurfs zur Anhebung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte sieht ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen auch eine Erhöhung der Rechtsmittelstreitwerte vor. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) warnt vor einer Einschränkung des Zugangs zum Recht:
„Die beabsichtigte Anhebung der Rechtsmittel-Mindeststreitwerte und der Beschwer im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren führt zu einer erheblichen Verkürzung des Rechtswegs. Das ist eine fundamentale Einschränkung des Zugangs zum Recht, vor allem im Verbraucherbereich, der oft durch niedrigere Streitwerte gekennzeichnet ist. Rechtsmittel haben auch bei geringen Streitwerten eine große Bedeutung – nicht nur für die Rechtsuchenden, sondern auch für eine einheitliche Rechtsprechung.

Bei der Nichtzulassungsbeschwerde ist das Argument der Inflationsangleichung zudem völlig verfehlt: Die Filterfunktion dieses Betrags war nie an eine geldwerte Bedeutung gekoppelt, sondern an die Überlastung des BGH – die nicht mehr besteht. Eher müsste man also über eine vollständige Streichung dieses Wertfilters nachdenken, keinesfalls aber über eine Erhöhung.“

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV), Littenstr. 11, 10179 Berlin, Telefon: 030 7261520

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