Pressemitteilung | Hessischer Apothekerverband e.V.
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Zugesagte Honoraranpassung darf nicht durch höheren Zwangsrabatt gekürzt werden

(Offenbach am Main) - Der Hessische Apothekerverband kritisiert die im laufenden Gesetzgebungsverfahren vorgesehene Anhebung des Apothekenabschlags von 1,77 Euro auf 2,07 Euro je verschreibungspflichtiger Arzneimittelpackung scharf.

„Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Politik den Apotheken nach vielen Jahren endlich eine Honoraranpassung zusagt, ihnen aber über einen höheren Zwangsrabatt an die Krankenkassen sofort wieder einen erheblichen Teil davon kürzen will“, erklärt Holger Seyfarth, Vorsitzender des Hessischen Apothekerverbandes.

Das Packungsfixum der Apotheken wurde zuletzt im Jahr 2013 von 8,10 Euro auf 8,35 Euro angepasst. Das entsprach damals gerade einmal 25 Cent beziehungsweise rund 3,1 Prozent. Seitdem ist nichts mehr passiert. Gleichzeitig sind die Verbraucherpreise seit 2013 um mehr als 30 Prozent gestiegen. Personal-, Energie-, Miet-, Finanzierungs- und Betriebskosten haben sich in dieser Zeit massiv erhöht.

Vor diesem Hintergrund ist die nun zugesagte Anpassung des Packungsfixums auf 9,50 Euro nicht großzügig, sondern überfällig. Sie kommt spät, sie kommt nicht in einem Schritt, und sie gleicht die Kostenentwicklung der vergangenen Jahre bei weitem nicht aus.

Umso weniger ist vermittelbar, dass den Apotheken von dieser ohnehin verspäteten und unzureichenden Korrektur unmittelbar wieder 30 Cent je GKV-Packung genommen werden sollen. Bezogen auf die zugesagte Honoraranpassung von 1,15 Euro entspricht dies einer Kürzung um sage und schreibe rund 26 Prozent. Mehr als ein Viertel der angekündigten Anpassung würde damit durch die Hintertür wieder an die Krankenkassen zurückfließen.

„Wer über Jahre keine angemessene Anpassung der Apothekenvergütung vornimmt, darf die jetzt zugesagte Korrektur nicht im nächsten Schritt wieder entwerten. Das ist politisch nicht fair und den Apothekenteams vor Ort nicht vermittelbar“, so Seyfarth.
Der Hessische Apothekerverband begrüßt ausdrücklich, dass der Bundesrat die zusätzliche Belastung der öffentlichen Apotheken kritisch bewertet und sich gegen eine weitere Schwächung der Apotheken ausgesprochen hat. Ebenso nehmen wir positiv zur Kenntnis, dass sich auch die Hessische Landesregierung wiederholt für wirtschaftlich stabile Vor-Ort-Apotheken, eine verlässliche Arzneimittelversorgung und die Anpassung des Apothekenfixums eingesetzt hat.

Die öffentlichen Apotheken sichern täglich Arzneimittelsicherheit, persönliche Beratung, Notdienst, wohnortnahe Versorgung, die Bewältigung von Lieferengpässen und zunehmend weitere pharmazeutische Leistungen. Diese Strukturen lassen sich nicht erhalten, wenn sie politisch anerkannt, aber wirtschaftlich weiter geschwächt werden.

Wenn die Politik es mit einer wohnortnahen Arzneimittelversorgung, verlässlicher Arzneimittelsicherheit und einer starken pharmazeutischen Betreuung der Bevölkerung ernst meint, muss die Anhebung des Apothekenabschlags vom Tisch.

Quelle und Kontaktadresse:
Hessischer Apothekerverband e.V., Strahlenbergerstr. 112, 63067 Offenbach, Telefon: 069 792005-0

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