Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)
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Zugesagte kommunale Entlastungen dürfen nicht aufs Spiel gesetzt werden

(Berlin) - Der Vorstand des Städte- und Gemeindetages Mecklenburg-Vorpommern hat sich am 29. April in Berlin beim Deutschen Städte- und Gemeindebund über die Hintergründe der Bundesberatungen zur Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe informiert. "Die Thematik ist uns so wichtig, dass wir direkt in Berlin die Hintergründe des Ergebnisses des Vermittlungsausschusses und den Stand der aktuellen Bundesdiskussion erfragen wollten", so Dr. Reinhard Dettmann, Vorsitzender des Städte- und Gemeindetages Mecklenburg-Vorpommern. Gesprächspartner des Vorstandes des Kommunalverbandes waren Dr. Gerd Landsberg, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, sowie Petra Eylander von der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit.

Für den Deutschen Städte- und Gemeindebund steht und fällt die weitere Umsetzung von Hartz IV mit der dauerhaften jährlichen finanziellen Entlastung der Kommunen von mindestens 2,5 Milliarden Euro. "Wir nehmen hier den Bundeskanzler beim Wort", so Dr. Gerd Landsberg heute in Berlin. Durch den Kompromiss ist es nicht gelungen, dem Bund die Zuständigkeit für die Folgen der Langzeitarbeitslosigkeit gänzlich aufzubürden. "Bund und Länder haben im Vermittlungsausschuss in Kauf genommen, dass die Kommunen zur Übernahme der Unterkunftskosten verpflichtet werden, was zu erheblichen kommunalen Mehrkosten führt. Wir sind deswegen von Bund und Ländern schwer enttäuscht", so Dettmann. Allein für die kreisfreien Städte in Mecklenburg-Vorpommern führt das zu Mehrkosten in Höhe von mehr als 100 Mio. €. Für das gesamte Bundesgebiet ergibt sich nach Erhebungen des Deutschen Städte- und Gemeindebundes statt der zugesagten Entlastung in Höhe von 2,5 Milliarden Euro eine Belastung von mindestens 2,5 Milliarden Euro. Dennoch plädieren die Kommunalverbände dafür, die Chancen von Hartz IV nicht aufs Spiel zu setzen. Dettmann warnt vor einer Verschiebung des SGB II, wenn die Wohngeldveränderungen bleiben. Dann nämlich bezahlen die Kommunen die vollen Kosten der Unterkunft.

Dr. Reinhard Dettmann und Petra Eylander sind sich darüber einig, dass eine funktionierende Leistungsgewährung eine Verständigung und gemeinsame Vorbereitung durch Arbeitsverwaltung und Kommunen erfordert. "Wir werden alles daran setzen, gemeinsam mit den kommunalen Trägern in Mecklenburg-Vorpommern die Bildung der Arbeitsgemeinschaften vorzubereiten und den kommunalen Sachverstand auf gleicher Augenhöhe einzubeziehen", so Eylander heute in Berlin. Der Vorstand des Städte- und Gemeindetages schließt jedoch eine spätere Aufgabenübernahme nicht aus. "Zunächst aber müsse und wolle man zügig die Bildung der Arbeitsgemeinschaften forcieren", so Dettmann nach der Vorstandsberatung.

Große Probleme sieht Dr. Landsberg in der Einbindung des Personals aus den kreisangehörigen Städten und Gemeinden. "Unser Verband fordert daher alle Landkreise, die noch keinen Kontakt zu den kreisangehörigen Kommunen aufgenommen haben, auf, verbindlich zu erklären, dass das Know-how aus dem kreisangehörigen Raum einbezogen wird.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Marienstr. 6, 12207 Berlin Telefon: 030/773070, Telefax: 030/77307200

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