Pressemitteilung | Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)

Zukünftiger Rechtsbruch als Argument gegen Mindestlohn?

(Niedernhausen) - Zu den Ergebnissen einer neuen Analyse des Instituts für Wirtschafsforschung Halle (IWH), wonach u.a. zwei Drittel der im ostdeutschen Gastgewerbe Beschäftigten einen geringeren Stundenlohn als 8,50 Euro erhalten, erklärte Michaela Rosenberger, stellvertretende Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), am Mittag:

"Immer noch - und gerade im Osten - werden in der Branche absolute Niedriglöhne gezahlt. Dies, obwohl vielerorts händeringend nach Nachwuchs gesucht wird - das ist absurd. Die Zahlen des IWH stammen aus 2011, seit dem hat sich aber leider unserer Einschätzung nach nichts gravierend verbessert. Jahrelang hat sich der Arbeitgeberverband DEHOGA geweigert, Tarifverträge abzuschließen, heute verteilt er Mitgliedschaften ohne Tarifbindungen. So können Arbeitgeber die ohnehin niedrigen Tariflöhne noch einmal unterbieten.

Eben weil viele Arbeitgeber der Branche nicht bereit sind, ihre Mitarbeiter ordentlich zu entlohnen, muss der Mindestlohn endlich per Gesetz festgeschrieben werden. 8,50 Euro pro Stunde sind das Mindeste, eine unterste Grenze, und nun wirklich kein realitätsferner Traumbetrag."
Mit Blick auf die Schlussfolgerung des IWH, dass Arbeitgeber auf die Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes mit der Ausweitung von unbezahlten Überstunden reagieren würden, verwies Rosenberger auf die geltende Rechtsprechung:

"Das Bundesarbeitsgericht hat bestätigt, dass Arbeitsverträge, die besagen, dass sogenannte Normal- und Gering-Verdiener - und darum handelt es sich bei Menschen mit Stundenlöhnen unterhalb von 8,50 Euro sicherlich - unbezahlte Mehrarbeit zu leisten haben, unwirksam sind. Das jetzt ein zukünftiger Rechtsbruch der Arbeitgeber als Argument gegen die Einführung des Mindestlohns angeführt wird, ist mehr als abenteuerlich. Da gehen offenbar die Argumente aus."

Quelle und Kontaktadresse:
Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Hauptverwaltung Pressestelle Haubachstr. 76, 22765 Hamburg Telefon: (040) 38013-0, Fax: (040) 3892637

(tr)

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