Pressemitteilung | Kommunikationsgewerkschaft DPV (DPVKOM)

Zukunft der Postbank-Beamten ist noch immer ungewiss

(Bonn) - Die Zukunft der bei der Deutschen Postbank AG beschäftigten rund 10.400 Beamtinnen und Beamten nach der Übernahme der Postbank durch die Deutsche Bank ist noch immer ungewiss. "Die Bundesregierung muss schnellstmöglich darlegen, was mit den Postbank-Beamten geschieht, wenn die Deutsche Postbank AG infolge der Mehrheitsbeteiligung der Deutschen Bank aufgelöst werden sollte", so der Bundesvorsitzende der Kommunikationsgewerkschaft DPV (DPVKOM) Volker Geyer.

Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion zur "Situation der Beamten und Beamtinnen bei der Deutschen Postbank AG nach Verkauf" (Bundestags-Drucksache 17/4549) nur darauf hingewiesen, dass es derzeit keinerlei Anzeichen dafür gebe, dass der Fortbestand der Deutschen Postbank AG als Unternehmen und die daraus resultierende Pflicht zur Weiterbeschäftigung der dort tätigen Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten in Frage gestellt sein könnten. Dabei beruft sich die Bundesregierung offensichtlich auf Verlautbarungen der Deutschen Bank, wonach die Postbank als eigenständige Marke erhalten bleiben soll. Geyer weiter: "Diese schwammige Formulierung reicht nicht. Die Beschäftigten haben ein Recht darauf zu erfahren, was passiert, wenn die Postbank später einmal doch in der Deutschen Bank aufgehen sollte. Wer übernimmt dann die Weiterbeschäftigungsverpflichtung gemäß Artikel 143 b Grundgesetz? Fallen die Beamtinnen und Beamten nach einer möglichen Auflösung des Unternehmens an den Bund zurück oder wird die Deutsche Bank etwa mit Dienstherrenbefugnissen gegenüber den Postbank-Beamten ausgestattet? Alle diese Fragen sind noch ungeklärt!"

Die DPVKOM fordert, dass die eigenständige Rechtspersönlichkeit der Postbank als Postnach-folgeunternehmen bestehen bleibt. Schließlich ist in Artikel 143 b Grundgesetz festgelegt, dass die bei der ehemaligen Deutschen Bundespost beschäftigten Beamtinnen und Beamten bei den Post-nachfolgeunternehmen weiterbeschäftigt werden. Diese grundgesetzliche Regelung setzt demnach den Bestand von Postnachfolgeunternehmen voraus. Das bedeutet aus Sicht der DPVKOM, dass die Deutsche Bank nach ihrer Mehrheitsbeteiligung die Postbank-Beamten in der Postbank weiterbeschäftigen muss, und zwar zu unveränderten Bedingungen.

Quelle und Kontaktadresse:
Kommunikationsgewerkschaft DPV im DBB (DPVKOM) Pressestelle Schaumburg-Lippe-Str. 5, 53113 Bonn Telefon: (0228) 911400, Telefax: (0228) 9114098

(el)

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