Zukunft des Anwaltsnotariats gesichert! / Neuer Gesetzesentwurf soll Zugang zum Anwaltsnotariat erleichtern
(Berlin) - Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt den Vorstoß des Bundesministeriums der Justiz, die Bundesnotarordnung (BNotO) zu ändern. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird praxistauglich auf die Sorgen und Probleme von Anwaltsnotar:innen eingegangen, erklärt Rechtsanwältin und Notarin Monika B. Hähn.
Wer eine Beurkundung oder Beglaubigung benötigt, geht zur Notarin oder dem Notar. Der Weg in diesen Beruf ist jedoch weitaus komplizierter. In Bundesländern mit Anwaltsnotariat sinken die Bewerber:innenzahlen deutlich. Das liegt auch an hohen Einstiegshürden, wie verpflichtender Berufserfahrung und der notariellen Fachprüfung. Das Bundesjustizministerium will das Anwaltsnotariat nun flexibler gestalten und legt eine willkommene Gesetzesänderung vor.
„Insgesamt liegt ein gut durchdachter und praktikabler Entwurf vor, zu dem eine Stellungnahme des DAV, vorbereitet durch den Gesetzgebungsausschuss Anwaltsnotariat, kurzfristig erfolgen wird. Die Zukunft des Anwaltsnotariats ist damit gesichert“, sagt Rechtsanwältin und Notarin Monika B. Hähn, Vorsitzende des Gesetzgebungsausschusses Anwaltsnotariat des DAV. „Verkürzungen der örtlichen Wartezeit und die Möglichkeit, die Prüfung unmittelbar im Anschluss an das zweite Staatsexamen zu absolvieren, steigern die Attraktivität des Berufes für junge Bewerberinnen und Bewerber.“
Das sieht der Entwurf vor
Vor allem der Einstieg in das Anwaltsnotariat soll vereinfacht werden, indem Volljurist:innen direkt nach dem zweiten juristischen Staatsexamen die notarielle Fachprüfung ablegen können. Bislang gilt dafür eine Zulassungsfrist von drei Jahren. Die anwaltliche Berufserfahrung soll auf zwei Jahre verkürzt werden. Außerdem sollen Eltern- und Pflegezeit sowie der Mutterschutz nicht mehr als Unterbrechung der Berufserfahrung gelten. Die notarielle Fachprüfung darf künftig zweimal wiederholt werden.
„Der jetzt vorliegende Entwurf greift sachgerecht die von jungen Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft geäußerten Bedenken auf, es würden möglicherweise Stellen nicht mehr oder später und damit unplanbar ausgeschrieben, solange ältere Kollegen und Kolleginnen sie besetzen“, so Notarin Hähn.
Bislang müssen Notar:innen mit dem vollendeten 70. Lebensjahr in den Ruhestand gehen. Aufgrund des Bewerber:innenmangels soll diese Regelung nun aufgeweicht werden – jedoch nur bei nachgewiesenem Mangel. Für eine bessere Planbarkeit sollen künftig auch Stellen von Notar:innen, die im Ausschreibungsjahr oder im folgenden Kalenderjahr die Altersgrenze erreichen, mit ausgeschrieben werden.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV), Littenstr. 11, 10179 Berlin, Telefon: 030 7261520
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