Zukunftspakt Pflege muss Chance nutzen
(Berlin) - Das vorliegende Ergebnispapier der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Zukunftspakt Pflege enthält wichtige Ansatzpunkte für eine nachhaltige Strukturreform in der Pflegeversicherung. Positiv hebt der DBfK die Förderung der Gesundheitskompetenz und Prävention sowie die Stärkung der Rehabilitation hervor. In Verbindung mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung, das für Pflegefachpersonen mehr Autonomie und Verantwortung vorsieht, kann das bisher nicht ausgeschöpfte Potential professioneller Pflege für eine bessere Versorgung zum Einsatz kommen. Die Eckpunkte betonen zudem, dass eine frühzeitige Erkennung von Risiken und ein stärker präventionsorientiertes Vorgehen künftig eine größere Rolle in der häuslichen Versorgung spielen sollen.
Mit dem Zukunftspakt Pflege liegen Eckpunkte vor, die Pflegefachpersonen und ambulante Dienste in eine deutlich verantwortungsvollere Rolle rücken sollen. Der Ansatz eröffnet der Profession Pflege erstmals eine systemisch benannte Aufgabe innerhalb der häuslichen Versorgung. Fachlich betrachtet kann dies die Qualität der Versorgung steigern, komplexe Versorgungssituationen stabilisieren und unnötige Krankenhausaufenthalte vermeiden. Die Arbeitsgruppe weist darauf hin, dass bisherige Beratungs- und Unterstützungsangebote zu wenig präventionsorientiert wirken und deshalb ein zusammenhängendes Begleitungskonzept notwendig wird. Vorgesehen ist außerdem eine kurzfristig nutzbare Unterstützung in akuten Belastungssituationen, um Pflegesituationen stabil zu halten.
Präventive Pflege stärken – und im Leistungsrecht verankern
„Wir freuen uns, dass das Papier die Themen Prävention, pflegerisch-therapeutische Versorgungsansätze und Rehabilitation in den Fokus rückt“, erklärt Vera Lux, Präsidentin des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK). „Das Ziel jedes pflegerischen Handelns muss es sein, Autonomie und Selbständigkeit soweit es geht zu fördern, zu erhalten bzw. wiederherzustellen. Für die Profession Pflege schafft der Zukunftspakt damit ein Leitbild, in dem Pflege nicht ausschließlich reagiert, sondern vorausschauend agiert.“
Und dennoch, so Lux weiter, griffen die Ansatzpunkte zu kurz. Damit dieser Anspruch Wirkung entfalten könne, brauche es verbindliche strukturelle Rahmenbedingungen, die pflegerische Leistungen im Leistungsrecht abbilden und vergüten. Die vorgesehenen Instrumente – etwa regelmäßige Einschätzungen, strukturierte Begleitung, Angehörigenberatung oder die Stabilisierung von Pflegesituationen – setzten voraus, dass diese Leistungen nicht nur fachlich erbracht, sondern auch rechtlich und finanziell eindeutig verankert seien und als eigenständig anerkannt werden. Die inhaltliche Verantwortung für solche Prozesse müsse eindeutig in der Pflege verortet bleiben. Ohne eine Erweiterung der Kompetenzen von Pflegefachpersonen, wie sie im Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege vorgesehen ist, könne eine wirksame Prävention nicht erfolgen. Das Gesetz liegt wegen der unseligen Verknüpfung mit dem GKV-Sparpaket derzeit im Vermittlungsausschuss. Die geplante Bündelung von Leistungen zu flexibleren Budgets kann dazu beitragen, Zugänge zu vereinfachen und pflegerische Prozesse klarer im Leistungsrecht abzubilden.
Chance für die ambulante Pflege
Für ambulante Dienste ergibt sich aus den Eckpunkten des Papiers mehr als nur eine organisatorische Chance. Werden begleitende Leistungen wie Anamnese, Verlaufseinschätzungen, Fallsteuerung und die koordinierte Einbindung weiterer Angebote als eigene fachliche Leistung anerkannt und verlässlich vergütet, wird eine wirtschaftliche Grundlage geschaffen, um Zeit für Begleitung, Beratung und Stabilisierung bereitzustellen – ohne dass dies zulasten von Personal, Fahrzeiten oder Betreuung anderer Kundinnen und Kunden geht.
„Das würde Transparenz für die Versicherten schaffen, Planungssicherheit für Dienste ermöglichen und die professionelle Rolle der Pflegefachperson in der häuslichen Versorgung betonen“, so Lux weiter. „Der – zu Recht – im Papier geforderte Ausbau der (digitalen) Pflegeinfrastruktur in den Ländern muss damit einhergehen, Pflegefachpersonen in ihrer Professionalität und in ihren eigenständigen Handlungsmöglichkeiten zu stärken, und nicht, Klasse durch Masse zu ersetzen, indem die Kriterien für eine professionell-pflegerische Tätigkeit herabgesetzt werden.“
Die Eckpunkte enthalten zudem Ansätze zur Stärkung der regionalen Versorgungssicherung, indem Pflegekassen oder Kommunen unterstützen oder selbst aktiv werden sollen, wenn Versorgungsangebote fehlen. Positiv hebt der DBfK auch den vorgesehenen Bürokratieabbau hervor, der die pflegerische Arbeit spürbar entlasten soll.
Zukunftspakt als Impuls und Prüfstein
Die Eckpunkte weisen in die richtige Richtung: mehr fachliche Verantwortung, mehr pflegerisch-therapeutische Versorgungsansätze, mehr strukturierte Begleitung und eine stärkere Positionierung der Pflege im häuslichen Versorgungsgeschehen. Aber, so betont Lux: „Ob daraus ein nachhaltiger Entwicklungsschub wird, hängt nun davon ab, ob die vorgesehenen Aufgaben wirklich als eigenständige pflegerische Leistungen anerkannt und finanziell abgesichert werden. Die Wertschöpfung von professioneller Pflege muss sichtbar werden und dazu gehört, dass Leistung einen Wert hat und entsprechend vergütet wird.“
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - Bundesverband e.V. (DBfK), Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: 030 219157-0
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