Pressemitteilung | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)

Zukunftssicheres Gesundheitswesen: Mehr private Eigenverantwortung

(Berlin) - Der Vorschlag des Bundeswirtschaftsministers, den Arbeitgeberanteil am Krankenversicherungsbeitrag an die Arbeitnehmer auszuzahlen, muss tabulos diskutiert werden. Dieser Ansatz wäre, wenn er nur auf ein Nullsummenspiel hinausliefe, jedoch kein Mittel zur Lösung der Finanzprobleme in der gesetzlichen Krankenversicherung. Erst in Verbindung mit einer deutlichen Senkung der Zwangsabgabenlast, erheblich mehr Wahlfreiheiten zur Bestimmung des individuellen Versicherungsschutzes und einer wachsenden zweiten kapitalgedeckten Sicherungssäule kann daraus ein Schuh werden.

Anderenfalls käme es lediglich zu einer buchungstechnischen Änderung ohne strukturelle und richtungsweisende Neuorientierungen. Ein wirkungsvoller Einstieg in eine Lockerung der Krankenkassenfinanzierung vom Beschäftigungsverhältnis wäre die gesetzliche Festschreibung des Höchstbeitragssatzes für Arbeitgeber auf sechs Prozent, erklärte die BDA am 16. Juli 2001 in Berlin.

Im Gesundheitswesen ist vor dem Hintergrund der in den kommenden Monaten drohenden Gefahr weiterer Beitragssatzsteigerungen und der dramatischen demographischen Entwicklung ein Paradigmenwechsel nach dem Vorbild der Rentenreform unverzichtbar. Zum einen muss der durchschnittliche Beitragssatz auf unter 12 Prozent gesenkt werden. Zum anderen ist die Risikovorsorge künftig verstärkt individuell und kapitalgedeckt abzusichern. Die Gesundheitsstrukturreform darf dabei nicht - wie das Altersvermögensgesetz - auf halbem Wege stehen bleiben. Weitere Beitragssatzsteigerungen und ein zu langsamer Übergang auf ein modernes Mischsystem aus staatlicher und privater Vorsorge wären Gift für die Arbeitnehmer und Betriebe und damit vor allem für den Arbeitsmarkt, sagte die BDA.

Durch eine Konzentration der Pflichtleistungen auf das wirklich medizinisch Notwendige, durch mehr Wettbewerb auf allen Ebenen des Gesundheitswesens, die Einführung echter Wahlrechte für die Versicherten, eine bessere Qualitätssicherung bei der Leistungserbringung sowie einen konsequenten Abbau von Überkapazitäten können die Beitragszahler pro Jahr mindestens 40 Mrd. DM an Zwangsabgaben einsparen. Dieser Betrag steht dann jeweils zur Hälfte den Arbeitnehmern für den Aufbau einer individuellen kapitalgedeckten Risikovorsorge und den Unternehmen für arbeitsplatzerhaltende bzw. arbeitsplatzschaffende Investitionen zur Verfügung. Hinzu kommen muss, ebenso in Analogie zur Alterssicherung, eine bessere steuerliche Anerkennung von privaten Aufwendungen zur Gesundheitsvorsorge.

Auch der Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen hat in seinem aktuellen Gutachten erneut das Vorhandensein von enormen Rationalisierungsreserven im System bestätigt. Deshalb verbietet sich die weitere Suche nach zusätzlichen Geldquellen - sei es durch eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze, eine Senkung der Mehrwertwertsteuer auf Gesundheitsgüter oder zusätzliche Gesundheitsabgaben u.a. auf Tabak und Alkohol - von allein. Dadurch würden nicht nur die Zwangsabgaben weiter in die Höhe getrieben, sondern zugleich bestehende Unwirtschaftlichkeiten, Ausuferungen und Fehlentwicklungen zum Nachteil aller Beteiligten zementiert.

Die Bundesgesundheitsministerin, die sich zu Recht solchen und sachgerechten und kontraproduktiven Begehrlichkeiten widersetzt, muss hier hart bleiben und sollte umgehend das Angebot der Bundesspitze der Ärzte annehmen, einen Leistungskatalog für eine Basissicherung des medizinisch Notwendigen zu erarbeiten. Alles, was darüber hinaus geht, muss der Eigenverantwortung des Einzelnen zugeordnet werden, erklärte die BDA.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA) Breite Str. 29 10178 Berlin Telefon: 030/20330 Telefax: 030/30331055

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