Pressemitteilung | Deutsche Kinderhilfe - Die ständige Kindervertretung e.V.

Zum Beschluss des Kinderschutzgesetzes im Kabinett: Ein wichtiges Signal von der Bundespolitik / Nachbesserungen im Gesetzgebungsverfahren wünschenswert

(Berlin) - Die Deutsche Kinderhilfe begrüßt das gestern (21. Januar 2009) vom Kabinett verabschiedete Kinderschutzgesetz als wichtigen Schritt, die Strukturkrise im deutschen Kinder- und Jugendhilfesystem zu überwinden. Die gesetzliche Klarstellung, dass Kinder nun grundsätzlich in Augenschein zu nehmen sind und Hausbesuche zu erfolgen haben, ist ein ebenso deutliches und richtiges Signal wie die Verpflichtung für Mitarbeiter der freien Träger der Jugendhilfe, Misshandlungsanzeichen dem Jugendamt mitzuteilen. Auch die verbindliche Weitergabe aller relevanten Daten bei Wechsel der Zuständigkeit, um das sog. "Jugendamthopping" zu unterbinden, greift ein wesentliches Defizit der bisherigen Praxis auf. Dass nun durch ein erweitertes Führungszeugnis die Beschäftigung einschlägig vorbestrafter Pädokrimineller in Jugendhilfeeinrichtungen verhindert wird, ist ein deutliches Signal und ein erster Schritt in Richtung einer von der Deutschen Kinderhilfe seit langem geforderten Sexualstraftäterdatei.

Bedauerlich ist, dass sich der Gesetzgeber bei den Regelungen über die ärztliche Schweigepflicht nicht dazu durchringen konnte, den interkollegialen Austausch der Kinderärzte untereinander zu regeln. Es wäre ein großer Gewinn für den Kinderschutz, wenn sich Kinderärzte zu Eltern, die bei Misshandlungsverdacht häufig den Kinderarzt wechseln, untereinander fachlich austauschen könnten. Das Projekt "Riskid" in Duisburg, das genau diesen Ansatz verfolgt, ist ein effektives Beispiel für Kinderschutz. Ebenfalls muss die im Referentenentwurf noch vorgesehene Verpflichtung für Berufsgruppen, die mit Kindern arbeiten - also insbesondere Lehrer - bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung das Jugendamt zu informieren, gegen den Widerstand der Sozialverbände wieder in das Gesetz aufgenommen werden!

Es ist zu wünschen, dass im weiteren Gesetzgebungsverfahren diese Defizite im Sinne eines noch besseren Kinderschutzes beseitigt werden.

"Um die Situation von Kindern in Deutschland zu verbessern, bedarf es nicht der von vielen geforderten abstrakten Verfassungsänderung ("Kinderrechte in die Verfassung"), die als reines Placebo zu sehen ist. Es bedarf konkreter gesetzlicher Maßnahmen wie das gestern (21. Januar 2009) verabschiedete Kinderschutzgesetz. Die Deutsche Kinderhilfe hofft, dass von diesem Gesetz eine Signalwirkung für die Länderebene und die Kommunen ausgeht, nun durch eine Qualitäts- und Weiterbildungsoffensive die Grundlagen für eine bessere und effektive Jugendhilfe zu legen", so RA Georg Ehrmann, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe.

Die Verabschiedung dieses Gesetzes verdeutlicht, dass das Thema Kinderschutz nicht länger in der sozialpolitischen Ecke schlummert, sondern endlich auf Bundesebene den Stellenwert erhalten hat, den die Deutsche Kinderhilfe seit Jahren gefordert hat - dies ist ein guter Tag für den Kinderschutz.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Kinderhilfe e.V. Pressestelle Schiffbauer Damm 40, 10117 Berlin Telefon: (030) 24342940, Telefax: (030) 24342949

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