Zum Ergebnis der Braunkohleverhandlungen sagt der stv. VKU-Hauptgeschäftsführer Michael Wübbels in einer ersten Einschätzung
"Die langerwartete Einigung bei den Braunkohleverhandlungen ist eine gute Nachricht. Einvernehmen ist eine Grundvoraussetzung für Rechtsicherheit und Wahrung der Eigentumsrechte beim Kohleausstieg. Dieses Kriterium hatte die Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung” in ihrem Abschlussbericht deutlich hervorgehoben.
Nachdem nun Klarheit für die Braunkohle besteht, muss die Bundesregierung kurzfristig auch die weiteren Elemente des Kohleausstiegsgesetzes vereinbaren: Regelungen zur Entschädigung der Betreiber von Steinkohlekraftwerken, zur Umrüstung von Steinkohle- auf Gas-KWK-Anlagen, zum deutlichen Ausbau der KWK, zu den Abstandsbedingungen für den Ausbau der Windenergie an Land und zur Aufhebung des 52 GW-PV-Deckels.
Mit dem Kohleausstiegsgesetz muss der Weg freigemacht werden, um dringend notwendige Investitionen in die Modernisierung des Energiesystems und zur Erhaltung von Arbeitsplätzen in den zukunftsfähigen Technologiebranchen auszulösen.
Entscheidend ist allerdings auch: Für die Betreiber der Steinkohlekraftwerke müssen die gleichen Maßstäbe gelten wie für die Braunkohle. Auch hier muss Einvernehmen mit den Unternehmen hergestellt werden. Das Kohleausstiegsgesetz muss dafür den richtigen Rahmen schaffen. Aus Sicht der kommunalen Unternehmen heißt das: Entweder ein robustes Ausschreibungsdesign für die Stilllegung von Steinkohlekraftwerken, das angemessene Entschädigungen für Kraftwerksbetreiber sicherstellt oder auch eine Verhandlungslösung mit den Kraftwerksbetreibern. Es wäre nicht nachvollziehbar, dass Braunkohlekraftwerke, die teilweise seit mehr als 50 Jahren Strom einspeisen, entschädigt werden, während hochmoderne Steinkohlekraftwerke mit viel geringeren CO2-Emissionen entschädigungslos vom Netz gehen sollen. Problematisch ist auch, dass die Bundesregierung offenbar mit einem einzelnen Steinkohlekraftwerksbetreiber eine Verhandlungslösung über Stilllegungen anstrebt, während diese Möglichkeit kommunalen Unternehmen verwehrt wird.”
Quelle und Kontaktadresse:
Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)
Alexander Sewohl, stellv. Abteilungsleiter Public Affairs und Kommunikation
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