Zum Koalitionsvertrag / Anwälte begrüßen Gleichbehandlung der Gläubiger in der Insolvenz
(Berlin) - Die neue Bundesregierung misst der Gleichbehandlung der Gläubiger in der Insolvenz eine große Bedeutung bei. Sie hat deshalb im Koalitionsvertrag ausdrücklich geregelt, dass die Privilegierung der Sozialkassen in der Insolvenz beendet werden wird. Dies war in der letzten Legislaturperiode gegen den Willen der Rechtspolitiker im Sozialgesetzbuch vorgesehen worden. Das Ende der Privilegierung begrüßt der Deutsche Anwaltverein (DAV) als Rückkehr zu rechtsstaatlichen Grundsätzen.
"Die neue Regierung hat ein wichtiges Signal gesetzt", so Rechtsanwalt Horst Piepenburg, DAV-Vorstandsmitglied. Gleichzeitig böten die im DAV organisierten Insolvenzverwalter ihre Unterstützung für eine sanierungsfördernde Reform des deutschen Insolvenzrechts an.
Bisher gab es eine nicht zu rechtfertigende Bevorzugung der Sozialversicherungsträger. Diese ist entgegen dem eindeutigen Votum der Vertreter aller Parteien im November 2007 eingeführt worden. Durch die bisherige Regelung können sich die Sozialversicherungsträger zu Lasten aller anderen Gläubiger vorrangig bedienen. Dies widerspricht dem Grundprinzip der Gleichbehandlung aller Gläubiger.
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Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)
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