Zum Referentenentwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes
(Düsseldorf) - Der VLK betrachtet die wachsende strukturelle Finanzierungslücke der gesetzlichen Krankenkassen mit großer Sorge. Die erforderlichen Konsolidierungsmaßnahmen dürfen jedoch nicht in einer panikartigen Kurzschlussreaktion bestehen, die sich ausschließlich auf umfassende Sparmaßnahmen ohne begleitende Strukturverbesserungen beschränkt. "Krankenhäuser sind nicht die Kostentreiber, sondern erfüllen ihren Versorgungsauftrag für eine Bevölkerung, deren Bedarf an medizinischen Leistungen infolge der demographischen Entwicklung deutlich zunimmt", betont Dr. Michael A. Weber, Präsident des VLK.
Auf die Deckung dieses Versorgungsbedarfs besteht ein Rechtsanspruch. Dieser wird durch die vorliegenden Sparvorschläge erheblich gefährdet. "Es ist aus Sicht des VLK nicht nachvollziehbar, dass der Bundesfinanzminister weiterhin die Übernahme der Gesundheitskosten für Bürgergeldempfänger in Höhe von rund 12 Milliarden Euro verweigert, obwohl es sich hierbei um eine klare staatliche Aufgabe handelt", so Dr. Weber.
Die Krankenhäuser befinden sich seit Jahren – unter anderem infolge eines unzureichenden Inflationsausgleichs – in einer erheblichen finanziellen Schieflage. Diese hat bereits zu zahlreichen Insolvenzen geführt und würde durch die geplanten Maßnahmen weiter verschärft. Kein anderer Versorgungsbereich wurde im Zuge der Reformen der vergangenen Jahre – zuletzt im Rahmen von KHVVG und KHAG – mit vergleichbaren Auflagen, strukturellen Anforderungen und Personalvorgaben belastet, die die Leistungserbringung erheblich verteuern.
Für die Beschäftigten in den Krankenhäusern stellen die aktuellen Vorschläge einen Affront dar. Unter widrigsten Bedingungen und bei stark begrenzten finanziellen Ressourcen haben sie die Versorgung aufrechterhalten und sehen sich nun erneut massiven Sparmaßnahmen ausgesetzt. Es ist nicht erkennbar, wie unter diesen Rahmenbedingungen die ohnehin tiefgreifenden Strukturveränderungen der Krankenhausreform umgesetzt werden sollen, die bislang auf breite Unterstützung gestoßen sind.
Zahlreiche Einrichtungen werden durch Zentralisierung und Vorhaltefinanzierung in ihrer Existenz bedroht. Gleichzeitig wird die Übernahme der bislang dort versorgten Patientinnen und Patienten durch Maximal- und Schwerpunktversorger durch die vorgesehenen Sparmaßnahmen sowie die Korridorregelungen der Vorhaltefinanzierung faktisch unmöglich gemacht. Die hierfür erforderlichen Detailkenntnisse der komplexen Regelungen lagen in der Finanzkommission offenkundig nicht vor.
Teile des Berichts wirken demgegenüber, als seien sie wörtlich aus Vorschlägen der Krankenkassen übernommen worden. Es entsteht der Eindruck, dass die Krankenkassen maßgeblich in die Erstellung eingebunden waren, während die Leistungserbringer – insbesondere die Krankenhäuser – außen vor blieben.
Besorgniserregend ist zudem, dass im Koalitionsausschuss Frau Ministerin Warken auf dieser Grundlage der Auftrag erteilt wurde, die Vorschläge der Finanzkommission unverändert umzusetzen. Das damit verbundene Einsparvolumen scheint gegenüber der Sicherstellung der Versorgung priorisiert worden zu sein.
Auch die fundierte Kritik von Verbänden und Fachgesellschaften darf nicht pauschal als interessengeleitet abgetan werden. Die Schlussfolgerung, eine breite Kritik spreche für die Ausgewogenheit der Vorschläge, ist unzutreffend. Vielmehr weisen die Stellungnahmen übereinstimmend auf erhebliche strukturelle Defizite des Referentenentwurfs hin.
Werden die vorgesehenen Sparmaßnahmen wie im Referentenentwurf skizziert umgesetzt, ist mit einem erheblichen Rückgang der Versorgungsleistungen zu rechnen. "Es drohen Versorgungsengpässe, insbesondere in der Notfallmedizin, sowie verlängerte Wartezeiten im elektiven Bereich", warnt Dr. Weber. Die Bevölkerung ist hierüber transparent zu informieren und darf nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Auch eine behauptete besondere Dringlichkeit im Hinblick auf die Arbeit des Schätzerkreises rechtfertigt kein Abweichen von einer sachgerechten Abwägung.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband leitender Krankenhausärztinnen und -ärzte e.V. (VLK) - Hauptgeschäftsstelle Düsseldorf, Normann Johannes Schuster, Hauptgeschäftsführer(in) Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Tersteegenstr. 9, 40474 Düsseldorf, Telefon: 0211 454990
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