Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

Zunehmende Zwangsverwaltungen in Deutschland / Arbeitsgemeinschaft für Insolvenzrecht und Sanierung im DAV gründet Arbeitsgruppe "Zwangsverwaltung"

(Leipzig/Berlin) - Die Arbeitsgemeinschaft für Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein (DAV) hat auf ihrer Herbsttagung vom 25. - 27.September 2003 in Leipzig die Gründung einer Arbeitsgruppe "Zwangsverwaltung" beschlossen. Die immens angestiegenen Anordnungen zur Zwangsverwaltung haben den DAV bewogen, die Zwangsverwaltung als typisches Betätigungsfeld von Rechtsanwälten durch eine besondere Organisation zu konstituieren.

Initiator und Sprecher der Arbeitsgruppe Zwangsverwaltung ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Peter Depré aus Mannheim. Die Arbeitsgruppe wird sich insbesondere mit dem aktuell vom Bundesministerium der Justiz vorgelegten Entwurf einer Zwangsverwalterverordnung (ZwVwVO) vom 14.Juli 2003 beschäftigen. Ziel und Aufgabe der Gruppe ist es, die auf dem Gebiet der Zwangsverwaltung tätigen Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft zusammen zu führen und Fortbildungen aus diesem speziellen Rechtsgebiet anzubieten. Die erste Fachveranstaltung hierzu ist für den 28.11.2003 in Mannheim vorgesehen.

Modernes Insolvenzmanagement durch Rechtssprechung gefährdet

Auf der Tagung in Leipzig wurde kritisiert, dass die in Europa als Grundlage für modernes Insolvenzmanagement geltende Insolvenzordnung auf dem Wege der Rechtsprechung unterlaufen wird. Die Insolvenzordnung hatte das klare Ziel, alle früher bestehenden Vorrechte für bestimmte Gläubiger insbesondere öffentliche Forderungen und Forderungen der Bundesanstalt für Arbeit gleich zu behandeln mit den Ansprüchen aller übrigen Insolvenzgläubiger. Unter anderem ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes jetzt der Entsorgungsaufwand für vor Insolvenzeröffnung entstandene Altlasten in Grundstücken insolventer Unternehmen in den Vorrang einer Masseforderung angeordnet worden. Ähnliche Tendenzen werden aus der Sozialgerichtsbarkeit erwartet.

Betriebliche Einheiten wegen Sanierungschancen zusammenhalten

Außerdem kritisierte die Organisation den Gesetzentwurf, mit dem das Selbstverwertungsrecht von Banken für bestimmte Sicherungsrechte wieder eingeführt wurde. Damit wird das grundlegende Ziel des Gesetzgebers der Insolvenzordnung, betriebliche Einheiten zusammenzuhalten torpediert. Die in der Diskussion stehende Deckelung der Höhe von Insolvenzgeldansprüchen von Arbeitnehmern wird nach Auffassung der Insolvenzexperten dazu führen, dass tragende Mitarbeiter eines insolventen Unternehmens abwandern. Nachdem insbesondere in zahlreichen Großinsolvenzen die Haltung einer großen Zahl von Arbeitsplätzen gelungen ist, sieht der Vorsitzende Rechtsanwalt Horst Piepenburg in den sich häufenden nachträglichen Veränderungen der grundlegenden Ziele der Insolvenzordnung eine echte Gefahr für Sanierungserfolge. Piepenburg: "Wir hatten den Eindruck, dass auch die Politik eingesehen hat, dass man nicht alle Unternehmen vor der Insolvenz, aber viele in der Insolvenz retten kann. Bei dieser Erkenntnis sollte die Politik bleiben".

Horst Piepenburg als AG- Vorsitzender für zwei Jahre wieder gewählt

In Leipzig wurde der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Rechtsanwalt Horst Piepenburg in Düsseldorf für weitere 2 Jahre als Vorsitzender bestätigt. Zu Mitgliedern im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft wurden gewählt:

- Rechtsanwalt Rainer M. Bähr, Leipzig
- Rechtsanwalt Werner Folger, Freising
- Rechtsanwalt Wolfgang Hauser, Stuttgart
- Rechtsanwalt Kai Henning, Dortmund
- Rechtsanwalt Wilhelm Klass, Krefeld
- Rechtsanwalt Dr. Andreas Ringstmeier, Köln
- Rechtsanwältin Katrin Wedekind, Lüneburg

Der Arbeitsgemeinschaft für Insolvenzrecht und Sanierung gehören mittlerweile bundesweit mehr als 650 Mitglieder an. Sie ist die größte Vereinigung von Insolvenz- und Sanierungsexperten in Deutschland.

Erster deutscher Insolvenzrechtstag

Die Arbeitsgemeinschaft für Insolvenzrecht und Sanierung wird erstmals dem bundesweit angelegten "Deutschen Insolvenzrechtstag" ausrichten. Die Veranstaltung findet am 25. und 26. März 2004 in Berlin statt. Auf dem Insolvenzrechtstag werden sich nicht nur Insolvenzrechtsanwälte zusammenfinden. Es sollen alle mit Insolvenzen und Sanierung betrauten Kreise wie die Politik, der Gesetzgeber, Richter, Rechtspfleger, Unternehmens- und Arbeitnehmerverbände vertreten sein. Die Veranstaltung wird künftig jährlich stattfinden.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Littenstr. 11, 10179 Berlin Telefon: 030/7261520, Telefax: 030/726152190

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