Pressemitteilung | (BDEW) Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

Zur Einigung der Bundesregierung zum DĂŒngerrecht erklĂ€rt Martin Weyand, BDEW-HauptgeschĂ€ftsfĂŒhrer Wasser/ Abwasser:

(Berlin) - "Es gibt zwar einige Verbesserungen, dennoch steckt der Teufel weiterhin im Detail: Zwar sollen die zulĂ€ssigen DĂŒngemengen in den nitratgefĂ€hrdeten Gebieten um 20 Prozent reduziert werden. Diese Reduzierung soll jedoch nicht fĂŒr alle landwirtschaftlichen FlĂ€chen gleichermaßen gelten. Vielmehr handelt es sich um einen Durchschnittswert pro landwirtschaftlichem Betrieb. Es hilft aber nichts, wenn auf der einen FlĂ€che deutlich weniger gedĂŒngt wird und dafĂŒr an anderer Stelle deutlich mehr DĂŒnger aufgebracht werden darf. Das ist besonders mit Blick auf dĂŒngeintensive Sonderkulturen oder den Maisanbau absolut kontraproduktiv fĂŒr den Grundwasserschutz. Deshalb fordern wir fĂŒr dĂŒngeintensive Anbaukulturen wie zum Beispiel Weizen, Mais, ZuckerrĂŒben und Kartoffeln eine flĂ€chenbezogene Reduzierung um 20 Prozent, die nicht verrechnet werden darf.

Um die Nachvollziehbarkeit der DĂŒngereduzierung von 20 Prozent zu gewĂ€hrleisten, ist die EinfĂŒhrung einer Nachweispflicht fĂŒr die Landwirtschaft dringend erforderlich. Hier muss die Beweislast umgekehrt werden: Nicht die Behörden sollten die Einhaltung der neuen Regelungen nachweisen mĂŒssen, sondern die Betriebe sind in der Darlegungspflicht. Nachvollziehbarkeit und Transparenz sind nur dann möglich, wenn eine Bilanzierung der NĂ€hrstoffeingĂ€nge und AusgĂ€nge in einem Betrieb erkennbar werden. Deshalb muss die so genannte Stoffstrombilanz-Verordnung den neuen Gegebenheiten angepasst werden und eine vollstĂ€ndige Bestandsaufnahme ermöglichen. Dies ist zurzeit nicht gegeben. Die jetzigen Abstandsregelungen von GewĂ€ssern zu den DĂŒngeflĂ€chen sind in den meisten FĂ€llen mit zwei Metern viel zu gering angesetzt. GrundsĂ€tzlich sollten Abstandsregelungen von zehn Metern gelten. Es ist wichtig, dass Ausnahmeregelungen nur dann umgesetzt werden dĂŒrfen, wenn tatsĂ€chlich der DĂŒngebedarf reduziert wird - beispielsweise durch ökologische Landwirtschaft. Was nicht passieren darf ist, dass Betriebe mit einem hohen DĂŒngebedarf Ausnahmeregelungen in Anspruch nehmen dĂŒrfen. Damit wĂŒrde die 20-Prozent-Reduzierung ad absurdum gefĂŒhrt werden."

Quelle und Kontaktadresse:
(BDEW) Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. Jan Ulland, Pressesprecher Reinhardtstr. 32, 10117 Berlin Telefon: (030) 300199-0, Fax: (030) 300199-3900

(rs)

NEWS TEILEN: