Zur Verabschiedung des "Bad Bank"-Gesetzes / Neue Haftung der Sparkassen für die Landesbanken ist unangemessen
(Berlin) - Zur heutigen (3. Juli 2009) Verabschiedung des "Bad Bank"-Gesetzes (Finanzmarktstabilisierungsfortentwicklungsgesetz) im Deutschen Bundestag erklärt die Präsidentin des Deutschen Städtetages, Oberbürgermeisterin Petra Roth aus Frankfurt am Main:
"Es ist richtig, durch das `Bad Bank´-Gesetz die Auslagerung von Risikopositionen auch für Landesbanken zu ermöglichen. Der Deutsche Städtetag hält es jedoch für unangemessen, dass den kommunalen Sparkassen dabei eine neue und zusätzliche Haftung für die Landesbanken auferlegt wird. Die Koalition hat ihre ursprünglichen Pläne in dieser Hinsicht abgemildert, was wir ausdrücklich begrüßen. Doch die jetzt gefundene Regelung verlängert zu Lasten der Sparkassen die Gewährträgerhaftung und weitet sie aus. Damit werden bei der Haftung für Risiken die Sparkassen als Miteigentümer von Landesbanken gegenüber Aktionären von privaten Kreditinstituten klar benachteiligt.
Die kommunalen Sparkassen stehen zu ihren eingegangenen Verpflichtungen bei Landesbanken, sie schultern dadurch bereits Belastungen in zweistelliger Milliardenhöhe. Eine noch weitergehende Haftung überfordert die Sparkassen. Die Städte halten es nicht für richtig, den Finanzmarkt dadurch stabilisieren zu wollen, dass man ausgerechnet die Institute schwächt, die sich als Stabilitätsfaktor in der Krise erwiesen haben und das besondere Vertrauen der Bevölkerung genießen."
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