Zur Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über die Rechtmäßigkeit von Hartz-IV-Sanktionen (#hartz4) erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer
(Berlin) - "Es gut, dass die Karlsruher Richter heute die Frage prüfen, ob die Hartz-Sanktionen verfassungswidrig sind. Denn bei den bisherigen Regelungen darf es aus unserer Sicht keinesfalls bleiben. Der Staat muss die Existenzgrundlage seiner Bürgerinnen und Bürger gewährleisten."
Quelle und Kontaktadresse:
Sozialverband Deutschland e.V. - Bundesverband (SoVD)
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