Pressemitteilung | Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)
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Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe darf nicht scheitern

(Berlin) - Mit Blick auf die entscheidende Sitzung des Vermittlungsausschusses zur Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe an diesem Mittwoch (30 Juni) erklärt Hanns-Eberhard Schleyer, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH): „Die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum neuen Arbeitslosengeld II - dieses Ziel ist richtig. Wenn künftig Erwerbsfähige einheitlich betreut werden, damit sie den Weg zurück in den ersten Arbeitsmarkt finden, dann wäre zweifelsohne ein wesentlicher Schritt nach vorn geschafft.

Das Gesamtpaket sollte deshalb jetzt als wichtiger Beitrag für mehr Wachstum und Beschäftigung auf den Weg gebracht werden; auch wenn wir uns von Seiten des Handwerks gewünscht hätten, dass die Anreize zur Arbeitsaufnahme durch einen höheren Anrechnungsfreibetrag stärker ausfallen, als es das vorliegende Hartz IV-Gesetz vorsieht. Besser wäre es außerdem gewesen, die arbeitsmarktpolitischen Leistungen (Qualifizierung ect.) im Rahmen des Arbeitslosengeldes II aus der Beitrags- in die Steuerfinanzierung zu überführen.

Die Zusicherung einer finanziellen Entlastung der Kommunen in Höhe von 2,5 Milliarden Euro und einer Revisionsklausel sollten jedoch Anlass für alle Beteiligten im Vermittlungsausschuss sein, dem Gesetz zum 1. Januar 2005 zum Durchbruch zu verhelfen. Die Option für 29 kommunale Trägerschaften des neuen Arbeitslosengeld II ist aus Sicht des Handwerks ein pragmatischer Ansatz - nicht zuletzt, um in den kommenden Jahren zu testen, ob die Administration des Arbeitslosengeldes II effizienter bei den Kommunen oder bei der Bundesagentur für Arbeit angesiedelt werden kann.

Ein ebenfalls pragmatischer Ansatz sind die Arbeitsgemeinschaften von kommunalen Sozialämtern und Arbeitsverwaltung, die das Gesetz als Regelfall vorsieht. Dabei sollten nach Ansicht des Handwerks Bedürftigkeitsprüfung, Berechnung und Auszahlung des Arbeitslosengeldes II durch die Kommunen erfolgen. Eine sachgerechte Arbeitsteilung und Zuordnung von Zuständigkeiten muss einen reibungslosen Start zum Jahresbeginn 2005 sicherstellen.

Jeder sollte wissen: Wer das Gesamtpaket jetzt erneut aufschnürt oder die Hürden für eine Zustimmung höher hängt, der erhöht die Gefahr eines Scheiterns für den gesamten weiteren Verlauf der Legislaturperiode."

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH) Mohrenstr. 20/21, 10117 Berlin Telefon: 030/20619-0, Telefax: 030/20619-460

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