Zuständigkeitsstreitwert: Anwälte sichern Verbraucherschutz!
(Berlin) - Zuständigkeitsstreitwert: Anwälte sichern Verbraucherschutz!
Statement von Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof Dr. Thomas von Plehwe, Mitglied im Vorstand des Deutschen Anwaltvereins (DAV)
Die Streitwertgrenze für die Zuständigkeit der Amtsgerichte soll von 5.000 auf 10.000 Euro angehoben werden. Zu dem Gesetzentwurf findet heute Nachmittag eine Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags statt; für den Deutschen Anwaltverein (DAV) nimmt Vorstandsmitglied Dr. Thomas von Plehwe teil. Der DAV dringt insbesondere auf eine Entkopplung der funktionalen Gerichtszuweisung vom Anwaltszwang:
„Die Erhöhung des funktionalen Zuständigkeitsstreitwertes von 5.000 auf 10.000 Euro ist nachvollziehbar. Eine damit einhergehende Verschiebung der verpflichtenden anwaltlichen Vertretung birgt jedoch Risiken für Verbraucherinnen und Verbraucher – und strapaziert die Gerichte. Wir treten deshalb für eine Entkoppelung des Anwaltszwangs vom Zuständigkeitsstreitwert ein: Unabhängig von der Zuständigkeit der Amtsgerichte sollte jedenfalls in vermögensrechtlichen Streitigkeiten der anwaltliche Beistand weiterhin ab einem Streitwert von 5.000 Euro verpflichtend sein.
Der Zivilprozess ist ein Parteiprozess: Anwaltlich nicht vertretene Personen sind weitestgehend auf sich allein gestellt. Sie unterliegen zahlreichen prozessualen Vorschriften, die sie nicht kennen und denen sie ohne juristischen Beistand nicht gerecht werden können. Ob Verjährungseinrede oder Präklusionsvorschriften: Eine unsachgemäße Selbstvertretung von Naturalparteien kann dazu führen, dass selbst ein in der nächsten Instanz eingeschalteter Rechtsanwalt zuvor begangene Fehler nicht mehr glätten kann.
Die Verschiebung des Anwaltszwangs würde das falsche Signal senden, dass es bei Streitwerten bis 10.000 Euro keiner anwaltlichen Vertretung bedarf und Laien sich mit Aussicht auf Erfolg selbst vertreten können. Das ist generell unrichtig, vor allem aber bei höheren Streitwerten und zunehmender Komplexität der Fälle. Ungeachtet der Inflation hat ein Streitwert von 5.000 bis 10.000 Euro auch heute noch für die Mehrheit der Bevölkerung eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung. Ist nur eine Seite anwaltlich vertreten, droht Laien erst recht ein vermeidbarer höherer Schaden.
Auch eine Steigerung der Verfahrensdauer steht zu befürchten, wenn den Parteien die Kenntnisse fehlen, die für qualifizierte Anträge oder eine strukturierte Prozessführung vonnöten wären. Auch aus prozessökonomischen Gesichtspunkten ist deshalb weiterhin ein Anwaltszwang ab Streitwerten von 5.000 Euro sinnvoll.“
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV), Littenstr. 11, 10179 Berlin, Telefon: 030 7261520
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