Zustellungsurkunden für alle Briefdienste in Post-Gelb
(Hamburg) - Der BdKEP Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste vertritt die Ansicht, das quasi durch Verordnung der Bundesjustizministerin die Deutsche Post AG ihren Alleinverwendungsanspruch auf die Farbe Gelb (Aktie gelb) verloren hat. Durch Verordnung des Bundesministeriums der Justiz (BGLB 2002 Nr. 10) sind Postzustellungsurkunden ab sofort nicht mehr blau sondern gelb.
Jeder Briefdienst, der eine Lizenz hat, ist durch das Postgesetz verpflichtet - sofern er sich nicht ausdrücklich hat freistellen lassen - nun Postzustellungsurkunden in der Farbe Postgelb zuzustellen bzw. niederzulegen.
Mit dem 1. Juli tritt das Zustellreformgesetz in Kraft. Es regelt die Zustellung von amtlichen Urkunden der Gerichte, Gerichtsvollzieher, Behörden etc. Fast vier Jahre nach Inkrafttreten des Postgesetzes ist nun Rechtsicherheit auch für die neuen Briefdienste geschaffen worden.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V. (BdKEP)
Eimsbütteler Chaussee 23
20259 Hamburg
Telefon: 040/4303374
Telefax: 040/4301490