Zustimmung zum Gesetz zur Sonntagsöffnung für Öffentliche Bibliotheken in NRW / Bundesregelung sinnvoll
(Berlin) - Der Deutsche Bibliotheksverband e.V. (dbv) begrüßt das Gesetz zur Sonntagsöffnung von Öffentlichen Bibliotheken in Nordrhein-Westfalen vom 9. Oktober 2019. Anders als wissenschaftlichen Bibliotheken, Museen und Theatern war es Öffentlichen Bibliotheken nicht gestattet, sonntags zu öffnen. Nordrhein-Westfalen hat nun landesweit die Möglichkeit dazu geschaffen. Der dbv setzt sich seit vielen Jahren dafür ein, eine entsprechende Regelung im Bundesarbeitszeitgesetz so zu erweitern dass eine Sonntagsöffnung bundesweit auch Öffentlichen Bibliotheken ermöglicht wird.
Dazu der Bundesvorsitzende des Deutschen Bibliotheksverbandes Prof. Dr. Andreas Degkwitz: "Die Ermöglichung der Sonntagsöffnung in Deutschlands bevölkerungsreichsten Bundesland durch die Änderung der Bedarfsgewerbeverordnung bedeutet eine große Chance für die Öffentlichen Bibliotheken und bietet die Grundlage für eine verstärkte Nutzung. Kommunalen Bibliotheken in NRW wird es nun gestattet, für Familien, Berufstätige und andere Zielgruppen, die während der Woche wenig Zeit haben, attraktive Programme anzubieten. In Zeiten, in denen gesellschaftlicher Zusammenhalt besonders nötig ist, geht von diesem Gesetz ein wichtiges Signal aus".
Der dbv setzt sich bereits seit vielen Jahren für eine bundeseinheitliche Regelung für die Sonntagsöffnung von Öffentlichen Bibliotheken ein. "Das Bundesarbeitszeitgesetz muss so geändert werden, dass es in allen Bundesländern möglich wird, Fachpersonal auch sonntags einzusetzen und Bibliotheken zu öffnen", so Degkwitz weiter. "Wir fordern daher den Gesetzgeber auf, diese Gesetzesänderung zügig umzusetzen. Wichtig ist jedoch, gleichzeitig für eine ausreichende Personal- und Finanzausstattung in den Bibliotheken zu sorgen, denn eine ohne die eine Umsetzung nicht erfolgreich erfolgen kann."
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bibliotheksverband e.V. (dbv)
Kristin Bäßler, Leitung Kommunikation / Pressesprecherin
Fritschestr. 27-28, 10585 Berlin
Telefon: (030) 644989910, Fax: (030) 644989929
(sf)
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