Pressemitteilung | Deutscher Brauer-Bund e.V. (DBB)
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Zuteilungsgesetz für Emissionen benachteiligt deutsche Brauer

(Berlin) - „Das von der Bundesregierung beschlossene Zuteilungsgesetz 2012 für den Emissionshandel ist ungerecht und unpraktikabel.“ Das erklärt der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Brauer-Bundes, Rechtsanwalt Peter Hahn und weist darauf hin, dass der Gesetzentwurf auch Brauereien als Energieerzeuger einstuft und damit für die Betroffenen schwerwiegende finanzielle Folgen auslöst.

Die für die Energieversorger im Gesetz versteckt vorgesehene Kürzung der Zuteilung von Emissionsberechtigungen in einem Umfang von 15 Prozent und mehr ist von deutschen Brauereien nicht zu leisten. Das Bereiten von Bier, die Desinfektion von Tanks und Rohrleitungen und das Reinigen von Mehrwegflaschen erfordern einen bestimmten Energieeinsatz, der sich aufgrund von jahrzehntelangen Optimierungen nur noch in kleinen Schritten senken lässt. Daher ist es für die betroffenen deutschen Brauer nicht nachvollziehbar, dass der Gesetzentwurf sie als Energieversorger einstuft und damit traditionelle Handwerksunternehmen mit hohen finanziellen Abgaben belastet.

Diese durch das Gesetz drohende Wettbewerbsverzerrung steht dabei in keinem Zusammenhang mit der Ausstoßstärke der jeweiligen Brauerei. Vergleicht man z. B. die zehn größten deutschen Bierhersteller, gibt es, rangfolgeunabhängig, Betriebe die sehr stark betroffen sind und andere die kaum oder gar nicht finanziell belastet werden. Daher fordern die deutschen Brauer, dass ihre Einstufung in die Klasse der Energieversorger ersatzlos gestrichen wird und die Brauereien wieder als das im Gesetz gelten, was sie seit Jahrhunderten in Deutschland sind, nämlich handwerklicher Verarbeiter von klimafreundlicher Gerste und Hopfen.

„Es ist für die deutschen Brauer nicht verständlich, dass eine mittelständische Brauerei mit einem CO2-Jahresausstoß von 30.000 t in den selben Topf geworfen wird, wie ein Kraftwerk mit 30 Millionen Tonnen an Kohlendioxd-emissionen“, so Peter Hahn, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Brauer-Bundes. „Was erbringt es für den Klimaschutz, wenn selbst Betriebe mit fünftausend Tonnen sich den bürokratischen Hürden des Emissionshandels unterwerfen müssen? Die Bundesregierung muss hier ihren Gesetzesentwurf schnellstmöglich ändern, da sonst mittelständische Unternehmen durch ein unausgegorenes Gesetz finanziell überproportional belastet und in ihrer Wettbewerbsfähigkeit eingeschränkt werden“.

Auch beim Export des deutschen Kulturgutes Bier wird es zu Wettbewerbsverzerrungen kommen, da die Kosten, die durch das vorliegende Zuteilungsgesetz den deutschen Brauern aufgebürdet werden, deutsches Bier im Vergleich zum internationalen Absatzmarkt ungerechtfertigt teuer werden lassen würden. Viele EU-Staaten müssen ihre Treibhausgase im Zuge des sogenannten „Burden sharing“ vertragsbedingt nämlich nur sehr gering oder gar nicht mindern, so z.B. Italien 6,5 Prozent und Frankreich 0 Prozent. Spanien darf seine Emissionen sogar um 25 Prozent steigern. Dies zeigt, dass einige deutsche Brauereien durch das vorliegende Gesetz in nicht akzeptabler Weise in ihrer Wettbewerbssituation benachteiligt werden. „Die deutschen Brauer bekennen sich zu ihrer Verantwortung bei den Zielen des Klimaschutzes, doch diese unverhältnismäßige hohe finanzielle und bürokratische Belastung ohne positiven Effekt für das Klima gehört schleunigst korrigiert!“ fordert Hahn.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Brauer-Bund e.V. (DBB) Jana Mebes, Assistentin, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Neustädtische Kirchstr. 7a, 10117 Berlin Telefon: (030) 20916715, Telefax: (030) 20916798

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