Pressemitteilung | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)

Zuwanderung: Entwurf enthält wichtige Weichenstellungen

(Berlin) - Der am 3. August 2001 vom Bundesinnenminister vorgelegte Entwurf eines Zuwanderungsgesetzes geht in die Richtung einer stärker am Bedarf des Arbeitsmarktes orientierten flexiblen Zuwanderungspolitik und berücksichtigt damit die Forderungen der Wirtschaft.

Die Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte entsprechend dem Bedarf der Wirtschaft soll erleichtert werden. Gerade vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung ist es darüber hinaus von besonderer Bedeutung, dass jungen und qualifizierten Menschen eine Perspektive zur Niederlassung in Deutschland gegeben wird.

Zuwanderung allein wird die sich aus der Bevölkerungsentwicklung ergebenden Probleme im Bereich des Arbeitsmarktes und der sozialen Sicherung nicht lösen. Sie kann dazu aber einen wichtigen Beitrag leisten. Dafür muss sie eingebettet werden in ein umfassendes Modernisierungsprogramm im Bereich des Arbeitsmarktes, der Bildungs- und Familienpolitik sowie der sozialen Sicherung.

Die Wirtschaft begrüßt es, dass zugleich die Asylverfahren verkürzt und unzweifelhaft vorhandene Missbrauchsmöglichkeiten eingeschränkt werden sollen.

Dies ist eine Voraussetzung dafür, dass Deutschland seinen humanitären Verpflichtungen weiterhin gerecht werden kann und zugleich eine stärkere Öffnung für an den ökonomischen Notwendigkeiten orientierte Zuwanderung erfolgt.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA) Breite Str. 29 10178 Berlin Telefon: 030/20330 Telefax: 030/30331055

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