Zuwanderung: Rechtsunsicherheit über Beschlussfassung im Bundesrat ist bedauerlich
(Berlin) - Arbeitgeberpräsident Hundt hat die durch die Entscheidung des Bundesrates eingetretene Rechtsunsicherheit in Bezug auf das Zuwanderungsgesetz bedauert. Gerade angesichts des weiterhin bestehenden Nachbesserungsbedarfs des Gesetzes wäre die Anrufung des Vermittlungsausschusses der richtige Weg gewesen, erklärte Hundt am 22. März in Berlin.
Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung und der Notwendigkeit des internationalen Austausches von Fach- und Führungskräften, andererseits aber auch zur Begrenzung der derzeitigen ungesteuerten Zuwanderung benötigt Deutschland ein modernes Zuwanderungsrecht. In einem Vermittlungsverfahren hätten die noch bestehenden Mängel an dem Gesetzentwurf beseitigt werden können. Dazu zählt insbesondere die derzeitige Regelung zur Anwerbung von so genannten Engpassarbeitskräften.
Es schafft Verzerrungen, wenn demnächst die 181 Arbeitsämter in Deutschland nach eigenem Ermessen ihr jeweiliges Zuwanderungsprogramm in diesem Bereich festlegen. Arbeitgeber und DGB haben dazu gemeinsam einen Verbesserungsvorschlag vorgelegt, der ein objektives, transparentes, praxistaugliches und wettbewerbsneutrales Verfahren sicherstellt, sagte Hundt.
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