Pressemitteilung | Deutscher Städtetag - Hauptgeschäftsstelle Berlin

Zuwanderung: Vereinfachung des Ausländerrechts ist positiv

(Berlin) - Der Deutsche Städtetag fordert dringend eine geregelte Finanzierung für das von Bundesinnenminister Schily vorgestellte Zuwanderungsgesetz. Leider enthalte der Gesetzentwurf keinerlei Aussage darüber, wie die wichtigen Integrationsaufgaben finanziert werden sollen, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Dr. Stephan Articus.

Aus Sicht der Städte müsse die Empfehlung der Süssmuth-Kommission, die eine volle Übernahme der Integrationskosten durch Bund und Länder vorsehe, umgesetzt werden. „Es darf nicht dazu kommen, dass Bund und Länder zwar großartige Integrationsprogramme entwickeln, die Kommunen aber bei der Umsetzung und Finanzierung weitgehend alleine lassen“, mahnte Articus. Er wies darauf hin, dass selbst die von der Zuwanderungskommission veranschlagte Summe für Integrationskurse von mindestens 615 Millionen Mark für eine umfassende Integration nicht ausreichen werde. Dafür sprächen schon die Erfahrungen von Schweden und Holland, die allein für die Kurse bei einem Unterricht von 600 Stunden pro Person 7500 beziehungsweise 7000 Mark vorsehen und damit deutlich mehr als die für Deutschland genannten 3000 Mark.

Andere Aussagen im Entwurf des Zuwanderungsgesetzes würden dagegen vom Deutschen Städtetag unterstützt, insbesondere die vorgesehene Vereinfachung des Ausländerrechtes und die Vorschläge zur besseren Integration dauerhaft hier lebender Ausländer. Richtig sei es auch, Asylverfahren zu straffen und zu beschleunigen. Dies geschehe nicht nur im Interesse der Betroffenen, die möglichst schnell Gewissheit über ihren aufenthaltsrechtlichen Status erhielten. Auch die Städte profitierten davon, da sie während der oft jahrelangen Verfahren diese Menschen in städtischen Gemeinschaftsunterkünften unterbringen und versorgen müssen.

Die Städte unterstützen auch die Initiative des Bundesinnenministers, ausreisepflichtigen Personen und Asylbewerbern während der gesamten Dauer des Verfahrens einheitliche Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu gewähren. Bisher erhielten diese Personen nach drei Jahren Aufenthalt im Bundesgebiet höhere Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz, die allein von den Kommunen getragen werden. Die höheren Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz bildeten für die Betroffenen außerdem zurzeit einen Anreiz, das Verfahren in die Länge zu ziehen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städtetag Straße des 17. Juni 112 10623 Berlin Telefon: 030/377110 Telefax: 030/37711999

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