Pressemitteilung | (AWO) Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V.

Zuwanderungsgesetz - Realpolitik mit Reparaturbedarf

(Bonn) - Mit dem Entwurf eines Artikelgesetzes zur Regelung der Einwanderung hat die Bundesregierung nach Ansicht AWO die hohe Kunst der Konsensfindung demonstriert. "Die breite Zustimmung darf aber nicht darüber hinweg täuschen", so AWO-Bundesvorsitzender Manfred Ragati, "dass das neue Aufnahmegesetz noch erheblichen Reparaturbedarf hat".

Dabei sind für die AWO folgende Eckpunkte bedeutsam:

Familiennachzug

Die vorgeschlagene Absenkung des Familiennachzugalters ist integrationspolitisch betrachtet verfehlt. Der Gesetzentwurf folgt dem Mythos, dass je jünger die Einwandernden sind, desto besser seien ihre Integrationschancen. Alle Erfahrungen zeigen dagegen, dass in der Bundesrepublik geborene Kinder weitaus größere Schwierigkeiten haben, als diejenigen, die mit einer abgeschlossenen Schulbildung in die Bundesrepublik einreisen.

Im übrigen ist die Nachzugsregelung europäisch gar nicht durchsetzbar. Die vor der Verabschiedung stehende europäische Richtlinie zur Familienzusammenführung sieht eine Festlegung des Nachzugsalters auf 18 Jahre vor. Die AWO schlägt darüber hinaus vor, diese Frist für diejenigen zu verlängern, die einen qualifizierten Schul- oder Ausbildungsabschluss im Herkunftsland anstreben.

Integration

In erheblichem Maße verbesserungsbedürftig sind die vorgelegten Vorschläge zur Integration. Weder ist zu erkennen, wie ein Integrationsprogramm finanziell abgesichert wird, noch ist ein Ineinandergreifen der verschiedenen föderalen Ebenen (Bund, Länder und Gemeinden) zu einem ganzheitlichen Integrationskonzept erkennbar. Im Unklaren bleibt auch, ob die bisherigen Integrationsmaßnahmen des Bundesarbeits- und des Jugendministerium fortgeführt werden.

Flüchtlinge

Die rechtliche Besserstellung von Flüchtlingen nach der Genfer Flüchtlingskonvention verbessert den Aufenthaltsstatus dieser größten Flüchtlingsgruppe. Gleichzeitig sieht der Gesetzentwurf des Bundesinnenministers eine Reihe von Verschlechterungen vor. Die Absicht, Menschen, die das Kirchenasyl in Anspruch nehmen, einen befristeten Aufenthalt zu gewähren, wenn die Kirchen oder andere Institutionen die Kosten übernehmen, ist nach Auffassung der AWO rechtspolitisch eine ziemliche Fragwürdigkeit. Die Gewährung des Schutzes vor Verfolgung ist eine staatliche Aufgabe, die nicht einfach delegiert werden kann.

Offen lässt das Zuwanderungskonzept, wie künftig mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen umgegangen werden soll, ebenso findet sich keine Aussage zur Frage der nichtstaatlichen Verfolgung. Der Gesetzentwurf ist nach Auffassung der AWO eine gute Grundlage für eine künftig zu gestaltende Zuwanderungspolitik. Eine Grundlage, die noch einiger Stützen und Reparaturen bedarf, um tragfähig zu werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. (AWO) Oppelner Str. 130 53119 Bonn Telefon: 0228/66850 Telefax: 0228/66852 09

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