Pressemitteilung | DIHK - Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.

Zuwanderungsgesetz schnell in Kraft setzen / DIHK-Präsident zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes

(Berlin) - "Bundestag und Bundesrat stehen jetzt in der Verantwortung, ein arbeitsmarktorientiertes Zuwanderungsgesetz in einem zweiten Anlauf schnell auf den Weg zu bringen. Kompromisse dürfen den Kern des Gesetzentwurfs nicht weiter aufweichen, denn wir brauchen den gesteuerten Abschied vom überholten Anwerbestopp." Das erklärt der Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), Ludwig Georg Braun, zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Zuwanderungsgesetz am 18. Dezember.

Angesichts der demografischen Entwicklung sei die Öffnung für qualifizierte Arbeitskräfte ein wichtiger Beitrag zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland. Neben Reformen des Bildungssystems und einer Stärkung der Weiterbildung muss die Zuwanderung qualifizierter Arbeitnehmer und Selbständiger ein weiteres Standbein für die international eingebundene deutsche Wirtschaft sein. Es kann nicht sein, dass der internationale Arbeitsmarkt für Fach- und Führungskräfte zukünftig nur in eine Richtung funktioniert - nämlich raus aus Deutschland. Deutsche Unternehmen müssten die Möglichkeit erhalten, im internationalen Wettbewerb um qualifizierte Kräfte mitzuhalten. Deutschland müsse in den nächsten Jahren Erfahrungen mit einer Zuwanderungsregelung sammeln, damit in den Zeiten der großen demografischen Herausforderungen nach 2010 ein allseits akzeptiertes Verfahren zum Alltag gehöre.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) Breite Str. 29 10178 Berlin Telefon: 030/203080 Telefax: 030/203081000

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