Pressemitteilung | ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände

Zuzahlungen zu Arzneimitteln steigen / Apotheken profitieren davon nicht

(Berlin) - Nur noch einen Tag, dann steigen die Zuzahlungen, die die Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in den Apotheken leisten müssen. Die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände weist darauf hin, dass nicht die Apotheken von den erhöhten Zuzahlungen profitieren, sondern dass damit die GKV entlastet wird.

Für alle verordneten Arzneimittel müssen ab 2004 zehn Prozent zugezahlt werden; mindestens fünf, höchstens zehn Euro. Auch Sozialhilfeempfänger werden dann zuzahlen müssen. Bisherige Zuzahlungsbefreiungen verlieren zum Jahresende ihre Gültigkeit.

Vollständig von der Zuzahlung befreit werden ab nächstem Jahr nur Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre. Bei allen anderen Versicherten liegt die zumutbare Belastungsgrenze bei zwei Prozent des Brutto-Haushaltseinkommens. Nur für Chroniker mit schwerwiegender Erkrankung reduziert sich die zumutbare Zuzahlung auf ein Prozent des Brutto-Haushaltseinkommens.

Die ABDA rät allen Personen, die bislang von der Zuzahlung befreit waren, sich umgehend mit ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen. Die Krankenkassen sind verpflichtet, ihre Versicherten über Möglichkeiten der Zuzahlungsbefreiung zu beraten.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) Jägerstr. 49-50, 10117 Berlin Telefon: 030/40004132, Telefax: 030/40004133

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