ZVA-Präqualifizierungs-GmbH für augenoptische Betriebe
(Düsseldorf) - Die im April gegründete ZVA-Präqualifizierungs-GmbH hat beim GKV-Spitzenverband einen Antrag auf "Benennung" als Präqualifizierungsstelle gestellt. Diese "Benennung" ist Voraussetzung dafür, dass die Gesellschaft zukünftig das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Präqualifizierung klären darf.
Die ZVA-Mitgliederversammlung hatte im März beschlossen, dass der ZVA eine Präqualifizierungs-GmbH gründen solle. Ziel ist, das Präqualifizierungs-Verfahren für die Augenoptikbetriebe innerhalb der Branche zu für die Betriebe optimalen Bedingungen abzuwickeln. Zudem wird durch die Einbeziehung der Landesinnungen bzw. Landesinnungsverbände die bereits im Rahmen des bisherigen Zulassungsverfahrens erworbene Sachkenntnis genutzt werden.
Im Sinne der Augenoptikbetriebe soll dieses Verfahren möglichst kostengünstig angeboten werden. In Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Entscheidung des GKV-Bundesverbandes über die Benennung als Präqualifizierungsstelle wird die Präqualifizierungs-GmbH ihre Tätigkeit voraussichtlich im Herbst dieses Jahres aufnehmen.
Zur Zeit besteht für die Augenoptikbetriebe noch keine Notwendigkeit hinsichtlich einer Präqualifizierung aktiv zu werden. Dies wird frühestens ab September/Oktober der Fall sein. Konkrete Informationen sind bei den Geschäftsstellen der Landesinnungsverbände/LI sowie dem ZVA erhältlich.
Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband der Augenoptiker (ZVA)
Gabriele Gerling, Öffentlichkeitsarbeit und Marketing
Alexanderstr. 25a, 40210 Düsseldorf
Telefon: (0211) 863235-0, Telefax: (0211) 863235-35