ZVG fordert bundeseinheitliche Regeln bei Pflanzenschutz-Dokumentation
(Berlin) - Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) sieht Bund und Länder gefordert, einheitliche Regelungen für die neuen Aufzeichnungspflichten bei Pflanzenschutzmaßnahmen zu schaffen. Hintergrund sind unterschiedliche Auslegungen in den Bundesländern, die in der Praxis zu Unsicherheiten und zusätzlichem bürokratischem Aufwand führen. Gleichzeitig müssen Detailtiefe und Datenmenge auf wirklich notwendige Angaben beschränkt werden.
Der ZVG betont, dass nicht das „Ob“ der Dokumentation infrage stehe, sondern deren aktuellen Ausmaß. Diese sollten auf das notwendige Maß begrenzt werden, um praktikabel zu bleiben. Vor allem kleine und mittelständische Betriebe sehen sich durch zusätzliche Formulare und umfangreiche Nachweispflichten stark belastet.
„Wir brauchen dringend eine bundeseinheitliche und praxistaugliche Ausgestaltung der Dokumentationspflichten“, betont der stellvertretende ZVG-Generalsekretär Dr. Hans Joachim Brinkjans. Überzogene Anforderungen müssten auf ein sinnvolles Maß angepasst werden, damit Betriebe nicht unnötig belastet werden. Gleichzeitig sollte geprüft werden, wo bestehende Vorgaben im EU-Recht wieder vereinfacht werden können, ohne den eigentlichen Zweck der Regelung zu gefährden.
Die verschärften Dokumentationspflichten basieren auf der EU-Durchführungsverordnung (EU) 2023/564. In Deutschland erfolgt die Umsetzung über Anpassungen im Pflanzenschutzrecht, insbesondere im Pflanzenschutzgesetz sowie in entsprechenden Verordnungen. Für viele Betriebe – insbesondere im Gartenbau – bedeutet dies deutlich erweiterte und detailliertere Aufzeichnungspflichten.
Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG) - Geschäftsstelle Berlin, Claire-Waldoff-Str. 7, 10117 Berlin, Telefon: 030 200065-0
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