Zwangsabgabe auf Werbung verfassungswidrig
(Berlin) - "Effektiver Verbraucherschutz benötigt keine Zwangsabgabe." Dies erklärte Anton F. Börner, Präsident des Bundesverbands des Deutschen Groß- und Außenhandels (BGA), zu dem Vorschlag des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, ein Prozent der gewerblichen Werbeausgaben für den Verbraucherschutz einzuziehen.
Ein wirksamer Verbraucherschutz ist ein Anliegen der Allgemeinheit, er müsse daher auch allgemein finanziert werden. Das Schaffen von Feindbildern sei wenig hilfreich. Die jüngsten Herausforderungen für den Verbraucherschutz, wie beispielsweise die BSE- oder MKS-Krisen, seien schließlich nicht durch die Werbung verursacht worden. Die Erhebung einer Sonderabgabe von der werbetreibenden Wirtschaft sei nicht möglich, da diese mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben für Sonderabgaben in keiner Weise vereinbar seien. Die von der Verbraucherzentrale angeführten Beispiele für die Gefahren der Werbung seien an den Haaren herbeigezogen.
Kein Verbraucher glaube, dass in der Milchwirtschaft nur dirndlbekleidete Mädchen arbeiteten, selbst wenn auf Verpackungen damit geworben werde. "Es ist bedauerlich, dass die Verbraucherverbände nicht erkennen, dass die Liberalisierung der Märkte und die damit verbundenen Preisreduzierungen der effektivste Verbraucherschutz und Verbrauchervorteil sind, den es seit jemals gegeben hat", erklärte BGA-Präsident Börner am 7. August 2001 in Berlin.
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Bundesverband des Deutschen Groß- und Außenhandels e.V. (BGA)
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