Zwangsjob für Postbeamte verfassungsrechtlich bedenklich
(Berlin) - Der dbb beamtenbund und tarifunion hält die zwangsweise Versetzung von Beamten des Postkonzerns für 'ungerecht und verfassungsrechtlich äußerst bedenklich'. Das sagte dbb Chef Peter Heesen der 'Berliner Zeitung' (Ausgabe vom 24.09.2004).'Verbeamtete Fernmeldeingenieure sollen zwangsweise über die 'Ausleihfabrik' Vivento zu Hartz IV-Beratern gemacht werden, Beamten bei Post, Postbank und Telekom das komplette Weihnachts- und Urlaubsgeld gestrichen werden, um eine zwangsweise Arbeitszeitverkürzung zu finanzieren', kritisierte Heesen. Die Beamten hätten verfassungsmäßig geschützte Rechte und Anspruch auf Vollbeschäftigung in ihrem erlernten Beruf, betonte der dbb Chef: 'Darüber kann man sich nicht so einfach hinwegsetzen.'
Kritisch äußerte sich auch der Vorsitzende der Kommunikationsgewerkschaft DPV (DPVKOM) und dbb Vize, Willi Russ. 'Sollte es keinen Konsens geben, werden wir Verfassungsklage einreichen', kündigte Russ in der 'Berliner Zeitung' an. Es sei klar, dass die Zuweisungen von Post- und Telekom-Beamten in Tochter- und Beteiligungsgesellschaften 'nur auf freiwilliger Basis geschehen können'. Nur unter dieser Voraussetzung habe die Gewerkschaft
1994 der Privatisierung zugestimmt.
Der Bundestag sollte am 24. September das Personalrechtsänderungsgesetz verabschieden. Es sieht vor, dass Beamte der privatisierten Post, Postbank und der Telekom gegen ihren Willen in Tochterfirmen der drei Aktiengesellschaften versetzt werden können. Zudem soll bei der Telekom das Weihnachtsgeld gestrichen werden, um die Wochenarbeitszeit auf 34 Stunden zu senken. Bei Beamten der Post und Postbank soll das Weihnachtsgeld gestrichen werden, aber in eine Leistungsprämie fließen.
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