Pressemitteilung | Milchindustrie-Verband e.V. (MIV)

Zwangspfand auf Milchkartons / Molkereien beschreiten Rechtsweg

(Bonn) - Mit der Veröffentlichung der Anteile ökologisch vorteilhafter Verpackungen am 30.4.2002 im Bundesanzeiger hat das Bundesumweltministerium den rechtlichen Grundstein für eine mögliche Pfanderhebung auf Milchkartons gelegt. Sollte sich an der bestehenden Rechtslage und der derzeitigen Situation bei Verpackungen für pasteurisierte Konsummilch nichts ändern, wäre voraussichtlich ab Mitte 2004 ein Zwangspfand auf Verpackungen dieser Getränkegruppe fällig.

Um alle Möglichkeiten der Verhinderung dieser nicht nur für Handel und Industrie unsinnigen Entwicklung auszuschöpfen, haben die namhaften Hersteller von Trinkmilch in Deutschland Klage gegen die Bundesregierung erhoben. Auch der Verbraucher soll dadurch u.a. vor dem irrationalen Sammeln leerer Milchkartons oder dem Verlust von Einkaufsmöglichkeiten für Trinkmilch verschont werden. Als Mitstreiter in diesem Verfahren treten große Unternehmen des Lebensmittelhandels auf. Vertreten werden Molkereien und Handel dabei von Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus-Peter Dolde.

Die Molkereien begrüßen zwar die Absicht von Bundesumweltminister Trittin, die in die Jahre gekommene Verpackungsverordnung novellieren zu wollen und dabei Milch gänzlich von der Pfandpflicht auszunehmen. Diesem politischen Willen widerspricht allerdings die nunmehr im Rechtsstreit stehende Veröffentlichung des Ministeriums. Dies umso mehr, als dass eine Studie des Umweltbundesamtes die ökologische Vorteilhaftigkeit von Getränkekartons belegt hat. Daher sahen sich die Molkereien gezwungen, zur Sicherung der eigenen Rechtsposition die entsprechenden juristischen Schritte einzuleiten. Gleichzeitig unterstreichen die Molkereien mit diesem Rechtsstreit auch ihre Forderung nach rascher Überarbeitung der Verpackungsverordnung im Sinne einer Anpassung an den Stand der Technik und aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen.

Falls das Bundesumweltministerium seinen Worten auch Taten, z.B. die formelle Rücknahme der strittigen Veröffentlichung, folgen lassen würde, wäre eine Beilegung der Rechtsstreitigkeit durchaus denkbar.

Quelle und Kontaktadresse:
Milchindustrie-Verband e.V. (MIV) Adenauerallee 148 53113 Bonn Telefon: 0228/959690 Telefax: 0228/371535

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