Pressemitteilung | Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)

Zwangspfand auf Verpackungen für Milchmixgetränke vom Tisch / DBV: Ausnahmeregelung zügig umsetzen

(Berlin) - Auf Milchmixgetränke wird kein Zwangspfand erhoben, sofern der Milchanteil größer als 50 Prozent ist. Mit dieser Einigung haben sich Bundesumweltminister Jürgen Trittin und die Länderminister der Forderung der Milchwirtschaft und des Deutschen Bauernverbandes (DBV) zur Novelle der Verpackungsverordnung angeschlossen. Der DBV hatte kritisiert, dass sowohl aus hygienischen wie auch aus logistischen Gesichtspunkten ein Pfand beispielsweise auf Buttermilch- oder Trinkjoghurtbecher nicht realisierbar und unverhältnismäßig wäre.

Nicht akzeptabel ist jedoch, dass nach wie vor H-Milch und pasteurisierte Konsummilch von der Pfandregelung betroffen sein sollen, kritisierte der DBV. Der Bundesumweltminister widerspreche sich damit selber. In seiner 2001 geplanten Novelle hatte er anerkannt, dass pasteurisierte Konsummilch fast ausschließlich in ökologisch vorteilhaften Verpackungen abgefüllt wird und daher von der Pfandregelung ausgenommen werde. Da sich hieran nichts geändert habe, müssten neben den Milchmixgetränken auch die Trink- und Konsummilch von der Pfandregelung ausgenommen werden, erklärte der DBV.

Der DBV fordert das Bundesumweltministerium auf, die Ausnahmeregelung bei Verpackungen für Milchmixgetränke erweitert um die Milch zügig in die vorliegende Verordnungsnovelle umzusetzen und setzt auf die Zustimmung von Bund und Ländern.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bauernverband e.V. (DBV) Godesberger Allee 142-148, 53175 Bonn Telefon: 0228/81980, Telefax: 0228/8198205

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