Zwangspfand: EuGH gibt Bundesrat Richtung vor
(Berlin) - Der Bundesrat wird am 15. Dezember über die Novelle der Verpackungsverordnung entscheiden. Parallel dazu hatte der EuGH am 14. Dezember zwei Urteile zu den bestehenden deutschen Pfandvorschriften gefällt.
"Die gestern ergangenen Urteile des EuGH schaffen Klarheit und beenden endlich das für Verbraucher und Wirtschaft schädliche Gezerre um das Zwangspfand", so der Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Entsorgungswirtschaft, Peter Hoffmeyer.
"Wir müssen aber mit Bedauern feststellen, dass der Gerichtshof in seiner Begründung nicht den Schlussanträgen des Generalanwalts zur ökologischen Sinnhaftigkeit der Mehrwegregelung gefolgt ist. Der ökologische wie ökonomische Sinn eines besonderen Schutzes von Mehrweg wird vom BDE nach wie vor abgelehnt."
Der Generalanwalt hatte bereits Anfang Mai betont, dass das Zwangspfand schon aus ökologischen Gründen nicht gerechtfertigt sei. Der Bundesregierung war vorgeworfen worden, bei der Bevorzugung der Mehrwegverpackung andere Umwelterwägungen wie Kraftstoffverbrauch, Emissionen und Einsatz von Ressourcen bei der notwendigen Behandlung der gebrauchten Mehrwegverpackungen außer Acht zu lassen. Die Einwegverpackung hatte in den vergangenen Jahren ihrerseits aufgrund neuer technischer Entwicklungen und reibungslos funktionierender Sammelsysteme ihr Image als ökologisches Schmuddelkind ablegen können.
Hoffmeyer weiter: "Wir begrüßen hingegen ausdrücklich die klare Diktion der Urteile zur Notwendigkeit eines einheitlichen und flächendeckenden Rücknahmesystems mit angemessenen Übergangsfristen. Nur so können die Interessen von Verbrauchern und Wirtschaft hinreichend berücksichtigt werden."
"Meint man, an der Pfandpflicht für Einwegverpackungen festhalten zu müssen, so bedarf es auch einer Regelung für eine Beteiligung der verpflichteten Unternehmen an flächendeckenden Verrechnungs- bzw. Kostenumlagesystemen. Ein solches Pfandclearingsystem wird im Übrigen auch von der Kommission gefordert. Die Novelle schweigt zu diesem Punkt aber leider noch."
"Die Entscheidung über die Verabschiedung einer rechtmäßigen Verpackungsverordnung liegt nun beim Bundesrat. Der BDE appelliert an die Vertreter der Länder, das Urteil des EuGH am 17. Dezember vollumfänglich zu berücksichtigen, um damit die europarechtliche Konformität der Novelle sicherzustellen. Nur durch eine klare Regelung auch in diesen kritischen Punkten kann Rechts- und Investitionssicherheit herbeigeführt werden", so Hoffmeyer abschließend.
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