Zwangspfand treibt Getränkepreise in die Höhe
(Berlin) - Zum Beschluss der Umweltminister der Länder, ein Pflichtpfand für Dosen und Einwegflaschen unabhängig von Quoten- und Füllmengen sowie von Getränkeart einzuführen, erklärt der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandel (HDE), Holger Wenzel:
Diese Entscheidung wird nicht nur katastrophale Auswirkungen für Handel und Verbraucher haben, sie verfehlt auch das umweltpolitische Ziel völlig. Die Einführung eines Pflichtpfandes für angeblich ökologisch nachteilige Getränkeverpackungen zwingt den Handel zu Investitionen in Höhe von vier Milliarden Mark für neue Rücknahmesysteme. Diese zusätzlichen Kosten können angesichts der äußerst angespannten Ertragssituation des Lebensmitteleinzelhandels nicht von den Unternehmen getragen werden. Die Weitergabe an den Verbraucher durch deutlich höhere Getränkepreise ist vorprogrammiert. Besonders betroffen wird der verbrauchernahe Einzelhandel und hier insbesondere der Mittelstand sein, da er über die Kostenbelastung hinaus schon heute bei Mehrwegverpackungen das 2,8-fache der von ihm verkauften Menge vom Verbraucher zurückerhält. Eine Rückgabe von Mehrweg- und Einwegverpackungen beim Laden um die Ecke ist für die Kunden der einfachere Weg als der Rücktransport zu einem weiter entfernten Markt, zum Beispiel auf der Grünen Wiese. Wird der Beschluss der Umweltminister Realität, droht deshalb die große Gefahr weiterer Existenzvernichtung im Einzelhandel.
Für den Handel stellt sich die Frage, ob er mit zwei parallel laufenden Rücknahmesystemen für Mehrweg- und Einwegverpackungen umgehen kann und will. Der HDE geht davon aus, dass die Unternehmen des Handels in Zukunft Einwegrücknahmesysteme bevorzugen und Mehrwegprodukte in ihrem Sortiment reduzieren werden. Auch die Verbraucher werden die für sie einfacher zu handhabenden Einwegsysteme bevorzugen, da sie nicht mehr zwischen Mehrweg und Einweg unterscheiden. Damit verkehrt sich das von Bundesumweltminister Trittin propagierte umweltpolitische Ziel, die Mehrwegquote zu stützen, in das Gegenteil. Allerdings würden auch bestimmte Einwegverpackungen aus dem Markt gedrängt. Hierdurch würden tausende von Arbeitsplätzen aufs Spiel gesetzt.
Der Einzelhandel wird die Entscheidung der Umweltminister mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpfen. Gelingt es nicht, den gestrigen Beschluss mit Hilfe der Ministerpräsidenten oder des Bundeskanzlers zu ändern, ist eine Klage auf dem Wege der einstweiligen Anordnung gegen den Vollzug des Zwangspfandes in Vorbereitung. Sie richtet sich gegen die aus der Sicht des Handels gravierenden Verfahrensfehler im Vorgehen des Bundesumweltministers. Der HDE fordert nach wie vor eine grundlegende Neubewertung der Verpackungsverordnung aus den Jahren 1991 und 1998. Es ist bedauerlich, dass die Umweltminister den vorliegenden wirtschaftlich und ökologisch sinnvollen Vorschlägen, zum Beispiel des Landes Rheinland-Pfalz, nicht gefolgt sind.
Quelle und Kontaktadresse:
Hauptverband des Deutschen Einzelhandels e.V. (HDE)
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