Zwangspfand: Weiter keine Rechtssicherheit
(Berlin) - Am 28. November hat das Oberverwaltungsgericht Münster in einer Eilentscheidung den ablehnenden Entscheid des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zum Zwangspfand aufgehoben. Dazu erklärte in Berlin der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels (HDE), Holger Wenzel:
"Dass das Oberverwaltungsgericht Münster die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf gegen das Zwangspfand aufgehoben hat, ist keine Entscheidung in der Sache, sondern nur eine verfahrensrechtliche. Sie beendet nicht die rechtlichen Zweifel am Zwangspfand. Diese werden erst durch die noch ausstehende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig geklärt werden. Solange es kein höchstrichterliches Urteil über die Rechtmäßigkeit des Zwangspfandes gibt, besteht für die Unternehmen daher nach wie vor keine Rechtssicherheit für Investitionen, um ein Rücknahmesystem für bepfandete Einweggetränkeverpackungen aufzubauen."
Quelle und Kontaktadresse:
Hauptverband des Deutschen Einzelhandels e.V. (HDE)
Am Weidendamm 1a
10117 Berlin
Telefon: 030/72 62 50-65
Telefax: 030/72 62 50-69
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