Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer auf selbstgenutztes Wohneigentum bleiben bestehen
(Berlin) - Die gegen das gesamte Grundsteuerverfahren gerichtete Verfassungsbeschwerde (1 BvR 311/06) wurde vom Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 3.3.2006 nicht zur Entscheidung angenommen. Widersprüche und Einsprüche gegen Grundsteuer- und Einheitswertbescheide sowie Anträge auf Herabsetzung oder Aufhebung des Grundsteuermessbetrags, die sich ausschließlich auf dieses Verfahren stützen, werden daher voraussichtlich abschlägig beschieden werden. Weiter anhängig ist dagegen die Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1644/05, die sich gegen die Grundsteuer auf selbstgenutztes Wohneigentum richtet. Der vom DStV erstellte Musterrechtsbehelf steht Mitgliedern der Steuerberaterverbände kostenlos in der Datenbank StBdirekt zur Verfügung.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)
Mareike Schmidt, Presseabteilung
Littenstr. 10, 10179 Berlin
Telefon: (030) 278762, Telefax: (030) 27876799
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