Zweifelhafte Liason / Musiktauschbörse eMule verlinkt für Softwaredownload auf Internetabzockanbieter mega-downloads
(Leipzig) - Nicht wenige Sachsen erhielten in den vergangenen Wochen eine Rechnung des Internetanbieters mega-downloads. Danach sollen sie für ein Abo zahlen, dass sie durch Registrierung auf dessen Seite geschlossen hätten. Dabei sind sich die Betroffenen ganz sicher, diese Seite nie angewählt zu haben.
Die Lösung ist so einfach wie erstaunlich und liegt im Besuch der beliebten Tauschbörse eMule. Wer auf deren Startseite den Button eMule 0.48a downloaden anklickt, um sich die für die Nutzung der Tauschbörse notwendige Software auf seinen Rechner herunterzuladen, wird weitergeleitet auf http://emule.mega-downloads.net. Dort findet sich unter der Überschrift Jetzt anmelden und eMule downloaden eine Eingabemaske für persönliche Daten. Daneben steht der Hinweis, dass man damit zunächst ein Testabo eingeht, aus dem mit Ablauf des Anmeldetages ein 24-Monatsabo über die Nutzung des Angebots zum Preis von 8 Euro monatlich wird. Diese Klausel wird von den meisten in der Annahme, die Daten seien lediglich für den bekanntermaßen kostenlosen Download der eMule-Software nötig, übersehen. Diese überrumpelnde Verlinkung durch eMule auf eine Internetabofalle ist eine neue Form der Abzocke mit dem Ziel, Verbrauchern durch Täuschung einen Vertrag unterzuschieben, fasst Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen zusammen.
Die Seite www.mega-downloads.net war uns bereits als Internetabofalle bekannt, so Henschler. Die Verbraucherzentrale Sachsen hat am 22.11.2007 ein positives Urteil gegen einen anderen Anbieter einer solchen Internetkostenfalle errungen. Die Brüder Schmidtlein verwenden auf Seiten wie www.p2p-heute.com, www.hausaufgaben-heute.com und ähnlichen eine inhaltsgleiche Passage über den Abschluss eines Abo-Vertrags wie www.megadownloads.de. Das Darmstädter Landgericht hat dies als irreführend und daher wettbewerbswidrig befunden (9 O 257/07, nicht rkr.). Verbraucher sollten deshalb Zahlungsaufforderungen des Anbieters mega-downloads mit der Begründung zurückweisen, dass auf diese Art und Weise kein Vertrag zustande kommt und dabei auch auf Darmstädter Urteil verweisen. Etwaig nachfolgende Mahnungen oder Inkassodrohungen dienen meist nur der Einschüchterung der Verbraucher und sollten unbeachtet bleiben. In Zweifelsfällen empfiehlt es sich, Rat bei der Verbraucherzentrale einzuholen.
Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucherzentrale Sachsen e.V.
Pressestelle
Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Telefon: (0341) 696290, Telefax: (0341) 6892826
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