Zweiter Aufschlag zur Novelle des Baugesetzbuchs: GdW begrüßt geplante Stärkung der Innenentwicklung der Städte
(Berlin) - "Mit dem heute diskutierten Gesetzentwurf löst die Bundesregierung ihr schon im Koalitionsvertrag gegebenes Versprechen ein, den Klimaschutz und die Innenentwicklung im Bauplanungsrecht zu stärken", erklärte Axel Gedaschko, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen anlässlich der Anhörung zum Referentenentwurf des zweiten Teils der Baugesetzbuchnovelle. Zur Beschleunigung der Energiewende war der energie- und klimapolitische Teil der Bauplanungsrechtsnovelle vorgezogen und bereits Mitte des vergangenen Jahres beschlossen worden. Ziel des nun vorgelegten Gesetzes ist es, in einem zweiten Schritt die Innenentwicklung der Städte zu stärken und die Baunutzungsverordnung daran anzupassen.
"Wir begrüßen die Absicht der Politik, mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf auch die Flächeninanspruchnahme im Außenbereich zu dämpfen", erklärte GdW-Präsident Axel Gedaschko. Er wies jedoch darauf hin, dass der Vorrang der Innenentwicklung nicht dazu führen dürfe, dass Bauland verknappt werde und dadurch Grundstückspreise und Mieten steigen. "In Wachstumsregionen wäre ohne zusätzlichen Flächenausweis für den Wohnungsbau, der in zentralen urbanen Kernen nur in sehr begrenztem Maße stattfinden kann, künftig nur noch Luxuswohnen möglich. Daher ist aus sozialpolitischen Gründen in Wachstumsregionen eine weitere Flächeninanspruchnahme unerlässlich", so Gedaschko. Das Städtebaurecht müsse an dieser Stelle flexibel bleiben und für alle Städte und Gemeinden geeignete Maßstäbe für die Bauleitplanung bereit halten. "Im Gegensatz zu den Wachstumsregionen muss die Flächeninanspruchnahme in Schrumpfungsregionen allerdings weitgehend zum Stillstand gebracht werden", so der GdW-Präsident. Der vorliegende Gesetzentwurf müsse dieser notwendigen Flexibilität Rechnung tragen.
Bedauerlich sei, so Gedaschko, dass die im Entwurf vom 12. September 2011 noch vorgesehenen Erleichterungen für die artenschutzrechtliche Prüfung für Bauvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes in bebauten Ortsteilen im jetzt vorliegenden Entwurf nicht mehr enthalten sind. Der GdW fordert dazu auf, die ursprünglich beabsichtigte Neuregelung im Gesetz zu verankern.
Insgesamt können die beabsichtigten neuen gesetzlichen Regelungen nur dann eine Anreizwirkung für wohnungswirtschaftliche Investitionen entfalten, wenn sie mit entsprechender Förderung hinterlegt sind. Vor dem Hintergrund des städtebaulichen Sanierungsstaus in den Kommunen und des notwendigen Beitrags des Städtebaus zur Energiewende und zum Klimaschutz fordert der GdW, dass die Bundesregierung die Städtebauförderung als problemadäquates Investitions-Anreizprogramm den Erfordernissen gemäß finanziell ausstattet.
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