Zwickel: "Bundestag muss nationales Übernahmegesetz verabschieden"
(Frankfurt) - Die IG Metall hat die Ablehnung der EU-Übernahmerichtlinie durch das Europaparlament begrüßt und die Bundesregierung zur Vorlage eines nationalen Gesetzentwurfs für Unternehmensübernahmen aufgefordert. "Jetzt sind Bundesregierung und Bundestag gefordert. Sie müssen die Abwehrmöglichkeiten gegenüber feindlichen Firmenübernahmen deutlich verbessern", erklärte der Vorsitzende der IG Metall, Klaus Zwickel, am 5. Juli 2001 in Frankfurt. Ziel müsse es sein, deutschen Unternehmen vergleichbare Abwehrmöglichkeiten gegen feindliche Übernahmen zu geben wie es bei Unternehmen in anderen europäischen Ländern und in den USA der Fall sei.
Die Politik müsse die Sorgen und Befürchtungen großer Teile der Bevölkerung und der Arbeitnehmer aufgreifen und Regelungen zur sozialen und politischen Gestaltung von Unternehmensübernahmen schaffen. Bei Unternehmensfusionen dürfe es nicht nur um die Interessen der Anteilseigner gehen. Notwendig sei vielmehr, gesamtwirtschaftliche Interessen und die Sorgen der Arbeitnehmer um ihre Arbeitsplätze gleichgewichtig zu berücksichtigen, sagte Zwickel. Die Führungsgremien von Unternehmen müssten sich daher gegen feindliche Übernahmen zur Wehr setzen können. Das Ziel von Arbeitnehmern und Gewerkschaften sei es, die Neutralitätspflicht von Unternehmensvorständen bei feindlichen Übernahmen aufzubrechen und die Abwehrmöglichkeiten gegenüber solchen Übernahmen zu stärken.
Das vom Europaparlament abgelehnte Übernahmegesetz habe dafür keine ausreichende Grundlage geboten. Die EU-Übernahmerichtlinie habe zwar weitergehende Informationsrechte der Arbeitnehmer vorgesehen. Bei der entscheidenden Frage der Möglichkeiten, sich gegenüber feindlichen Übernahmen zu wehren, wäre es allerdings bei der strikten Neutralitäts- und Stillhaltepflicht der Zielgesellschaft geblieben. "Dieser Kompromiss war unzureichend. Der Bundestag muss daher jetzt ein deutlich verbessertes Übernahmegesetz verabschieden", sagte Zwickel. Darin müssten auch die Informations- und Beteilungsrechte der Arbeitnehmer bei Unternehmensübernahmen festgelegt und bestehende Mitbestimmungsrechte gesichert werden.
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