Der Bonner Rechtsanwalt Bernd Beder bietet in seinem „Haus der Verbände“ seit Jahren Mandatsgeschäftführungen für Verbände. Zu seinem Portfolio zählten und zählen unter anderem der Verband der Sportseeschiffer und Sporthochseeschiffer e.V., die Deutsche Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V., die Deutsche Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V., der Deutsche Spendenrat e.V. sowie die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V. Verbändereport sprach mit ihm über seine Erfahrungen in Sachen Mandatsgeschäftsführung.
Verbändereport : „ Welche Verbände sind nach Ihren Erfahrungen für eine Mandatsgeschäftsführung besonders geeignet?“
Besonders geeignet für eine Mandatsgeschäftsführung sind alle Verbände, die aus Kostengründen eine eigene Geschäftsstelle nicht unterhalten können oder wollen, gleichwohl aber im Mitgliederinteresse das gesamte Spektrum von Verbandsdienstleistungen anbieten müssen. Dabei macht es keinen Unterschied, ob es sich um reine Personenverbände oder Dachorganisationen handelt. Der Vorteil für die Verbände liegt in der transparenten Kalkulation. In aller Regel fallen rund 60 bis 70 Prozent der Beitragseinnahmen als Kosten an. Das kann aber je nach Verband stark variieren. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um Personenverbände oder kleinere Dachverbände handelt. Eine Mandatsgeschäftsführung ist in der Aufbauphase eines Verbandes zu empfehlen; notwendig ist sie oft, wenn sich der Verband in einer Umstrukturierungsphase befindet. Solche Neuausrichtungen können beispielsweise rückläufige Mitgliederzahlen und rückläufige Beitragseinnahmen bedingt sein.
Verbändereport : „Bieten Sie ausschließlich „Fullservice“ oder auf Wunsch auch einzelne Module als begrenzte Verbandsleistung an?“
Selbstverständlich können Gegenstand eines Auftrages auch begrenzte Module sein. Hierbei denke ich beispielsweise an die Unterstützung der Lobby- oder der Pressearbeit sowie die Beratung bei strukturellen Anpassungsprozessen. Neben dieser auf Dauer angelegten Begleitung der Verbandsarbeit besteht auch die Möglichkeit, einzelne Gremiensitzungen oder Verbandsveranstaltungen vorzubereiten und zu begleiten. Die Übernahme der reinen Mitgliederverwaltung wird demgegenüber jedoch sehr selten nachgefragt.
Verbändereport : „Wie ist die Akzeptanz bei Ihren Verbänden?“
Die Akzeptanz der Mandatsgeschäftsführung bei den Verbänden, mit denen ich zusammenarbeite, wächst mit der Dauer der Zusammenarbeit. Meiner Einschätzung nach liegt dies daran, dass in Deutschland das Angebot der Mandatsgeschäftsführung weitestgehend unbekannt ist. Es liegt auf der Hand, dass ein derartig erklärungsbedürftiges Dienstleistungsangebot zunächst einmal kritisch betrachtet wird. Verbände, die schon länger mit mir zusammenarbeiten, zeigen teilweise auch dann keine Neigung das Mandat zu beenden, wenn sie sich aufgrund des Wachstums eigentlich eine eigene Geschäftsstelle leisten könnten. Man darf eben auch den Komfort nicht unterschätzen, den eine reibungslose Mandatsgeschäftsführung aus der Sicht des Verbandes bedeutet.
Verbändereport : „Über welchen Zeitraum läuft im Schnitt eine Mandatsgeschäftsführung?“
Diese Frage lässt sich nicht generell beantworten. Soweit Verbände zunächst einmal testen wollen, ob sich die Verbandsziele im Rahmen einer Mandatsgeschäftsführung verwirklichen lassen, kann es durchaus passieren, dass das Mandat schon nach wenigen Jahren endet. Der Vorteil der Mandatsgeschäftsführung besteht ja gerade darin, den Vertrag jederzeit unproblematisch beenden zu können. Ansonsten ist eine zeitliche Begrenzung der Mandatsgeschäftsführung eher selten. Verbände, die eine bestimmte Budgetgröße überschritten haben, werden aber möglicherweise eine eigene Geschäftsstelle einrichten.