Neue steuerliche Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der satzungsmäßigen Zweckdefinition bei Berufsverbänden und bei Information und Beratung durch Arbeitgeberverbände
Nach Informationen aus unserem Leserkreis hat sich die Finanzverwaltung in jüngster Zeit mit der Frage beschäftigt, ob allein die Erwähnung einer - ggf. auch völlig untergeordneten - wirtschaftlichen Betätigungsform in der Satzung bereits zur Versagung der Berufsverbandseigenschaft führt. Nach anfänglichem Schwanken hat man sich jedoch zu der Erkenntnis durchgerungen, dass die bloße Erwähnung solcher Tätigkeiten noch nicht zum totalen Wegfall der Steuerbefreiung führt.
Bedenklich erscheint, dass es innerhalb der Finanzverwaltung überhaupt zu einer derartigen Diskussion kommen konnte.
Ferner hat die Finanzverwaltung die Betätigung von Arbeitgeberverbänden kritisch untersucht und kommt zu teilweise für die Arbeitgeberverbände untragbaren Ergebnissen. In führenden Verbandskreisen wird die Angelegenheit aber noch nicht als abgeschlossen betrachtet. Zunächst wird es darauf ankommen, in geeigneter Weise bei der Finanzverwaltung das Bewusstsein für die spezifische Aufgabenstellung der Arbeitgeberverbände - insbesondere im Bereich der Tarifhoheit und der grundgesetzlich verbürgten Koalitionsfreiheit - zu wecken und bestehende Fehlvorstellungen zu korrigieren.