Verbändereport AUSGABE 7 / 2022

Verbands-Geschäftsführer mit Organstellung verliert Zulassung als Syndikusanwalt

BGH-URTEIL

Der BGH stellt hohe Anforderungen an die Weisungsunabhängigkeit von Vereins-Geschäftsführern, die (auch) als Syndikusanwälte tätig sein wollen.

Für die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt ist es gem. § 46 Abs. 4 Bundesrechtsanwaltsord­nung (BRAO) grundsätzlich er­forderlich, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die fachliche Weisungsunabhängigkeit in anwaltlichen Angelegenheiten vertraglich bestätigt. Wird der Antragsteller nicht mit einem Arbeitsvertrag, sondern mit einem Dienstvertrag beschäftigt, etwa als Vereins-Geschäftsführer, bedarf es mehr als einer bloßen vertraglichen Vereinbarung. Die Weisungsunabhängigkeit muss auch in der Satzung des Vereins verankert werden und satzungsmäßige Weisungsbefugnisse – etwa der Mitgliederversammlung gegenüber dem Geschäftsführer – müssen im Hinblick auf die anwaltliche Tätigkeit als Syndikus ausdrücklich in der Satzung aufgehoben sein. Die bloße Aufhebung im Rahmen des Dienstvertrages genügt nicht. 1. Einleitung und Sachverhalt Der BGH (Urt. vom 24.10.2022, Az. AnwZ (Brfg) 33/21) hatte über den Zulassungsantrag eines niedergelassenen Rechtsanwalts bei der Rechtsanwaltskammer Sc

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Autor/in

Julian Engel

promovierte nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Trier als Stipendiat der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG). Zugleich war er Lehrbeauftragter der Universität zu Trier. Nachdem er bereits als wissenschaftlicher Mitarbeiter für die DORNBACH GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft, Koblenz, und sodann als zugelassener Rechtsanwalt tätig gewesen war, wurde Herr Dr. Engel im Jahr 2020 hier in den Kreis der Geschäftsführenden Gesellschafter aufgenommen. Zudem ist er Mitglied des Vorstandes eines Unternehmensverbandes in den Regionen Neuwied/ Rhein und Westerwald. Der Schwerpunkt der Tätigkeit von Herrn Dr. Engel liegt im Bereich des Gesellschaftsrechts sowie der rechtlichen Beratung von Vereinen und Verbänden.

https://www.dornbach.de
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